Hallo zusammen,

ich besitze einen Schwerbehindertenausweis mit über 50 GdB.
Bei meinem Arbeitgeber habe ich im Frühjahr 2017 Angefangen und einen Personalbogen ausgefüllt in dem ich meine Behinderung mit GdB vermerkt habe.

Nun wollte ich den Urlaub nehmen (in unserem Urlaubssystem war der Sonderunrlaub nicht hinterlegt), aber der Arbeitgeber sagt er habe nichts von der Behinderung gewusst und der Sonderurlaub nicht rückwirkend genehmigt werden kann zumal wir ja schon Ende 2017 haben.
Eine Kopie des ausweises hat er trotzdem von mir eingefordert.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Bekomme ich meinen Sonderurlaub rückwirkend?

Vielen Dank und Beste Grüße

Peter