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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwerbehinderung 50% Sonderurlaub???

E
elcubano
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ein Kollege hat vom Versorgungsamt den Bescheid bekommen das bei Ihm 50% Schwerbehinderung anerkannt werden. Lt. Gesetz steht Ihm eine Woche Sonderurlaub zu. Unsere Personalabteilung meint da er erst jetzt (Mitte des Jahres) den Bescheid bekommen hat würde Ihm auch nur die Hälfte des Sonderurlaubes zustehen. Beantragt wurde die Schwerbehinderung schon im April.

Kennt jemand wie das geregelt ist, oder wo das genau steht.

Danke im Voruas

2.64606

Community-Antworten (6)

B
blackjack

16.08.2011 um 21:36 Uhr

@elcubano,

BAG Urteil vom 21.02.1995 - 9 AZR 675/93 Thema Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Leitsatz 1. Der Schwerbehinderte, der die Wartefrist nach § 4 BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaub erfüllt hat, erwirbt den vollen Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz auch dann, wenn er erst im Laufe des Jahres als Schwerbehinderter anerkannt wird.

C
charlot

16.08.2011 um 21:50 Uhr

blackjack

hin und wieder einmal ins Gesetz schauen kann helfen. Denn: ab 1. 5. 2004 gibt es neues Recht. Also nicht immer auf alte Urteile sich nur verlassen

PS: Auch BR sollten das SGB IX kennen und beachten, denn so steht es auch im § 80 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Denn nur wenn man es als BR kennt kann man es beachten.

SGB IX § 125 Abs. 2

(2) 1 Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahres, so hat der schwerbehinderte Mensch für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs nach Absatz 1 Satz 1. 2 Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. 3 Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem Erholungsurlaub hinzuzurechnen und kann bei einem nicht im ganzen Kalenderjahr bestehenden Beschäftigungsverhältnis nicht erneut gemindert werden.

elcubano Die Personalabteilung kann recht haben!

Es kommt darauf an an welchem Monat die Schwerbehinderung zuerkannt wurde. Geht aus dem Bescheid hervor. Dann das gesetz oben beachten und ausrechnen.

Hat er also gem. Bescheid ab im laufe des Monats August die Anerkennung bekommen. Wäre der erst volle Monat der September. Dann Sep., Okt, Noiv, Det = 3 Monate, somit bekommt er 3/12 von 5 bei einer 5-Tage Woche.

5/12*3= 1,25 Tage = 1 Tag

Hat er aber im laufe des Juni, also Monat 6, den Antrag gestellt und dem Antrag wurde ab Antragsdatum stattgegeben, sieht man alles aus dem Bescheid.

Wäre es ab Juli (Monat 7) = 6 Monate also 5/12 = 2,5 Tage = 3 Tage

B
blackjack

16.08.2011 um 22:26 Uhr

@charlot (Perfekt), was wäre die Welt ohne Dich??

C
charlot

16.08.2011 um 22:37 Uhr

blackjack dann hätte sie ja nun ein BRM welches den aktuellen Stand kennt ;-))

N
nichtswissender

17.08.2011 um 09:53 Uhr

@charlot Hast du oder ich einen Rechenfehler?

Sep, Okt, Nov, Dez = 4 Monate

5/12*4= 1,66 = 2 Tage

Es geht mir hier nicht um Klugschei...erei sonder um mein Verständnis, ggf habe ich ja was nicht Richtig verstanden und bitte in dem Fall um aufklärung.

Danke

Nichtswissender

C
charlot

17.08.2011 um 11:25 Uhr

nichtswissender

ja, da hat mir ein Finger gefehlt ;-) Klar 4/12 !!

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