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Sozialplan Abfindung

DK
Dieter KH
Jan 2018 bearbeitet

Unser bald ex Arbeitgeber (Betriebsübergang) will unsere verhandelte Sozialplan Abfindung (Entschädigungzahlung) nicht als Abfindung deklarieren und so greift die Steuerliche 1/5 Regelung (Einkommenssteuer) nicht und er will alle Sozialabgaben davon noch abführen. Suche deshalb Hilfe um Ihn dazu zu bewegen es definitiv als Abfindung auszuzahlen. Vielen Dank im vorraus für eure Antworten. P.S. Bin BR Vorsitzender eines kleinen Versorungsunternehmens das jetzt geschluckt wird.

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Community-Antworten (6)

B
bürgermeister

29.11.2017 um 10:17 Uhr

Moin Dieter,

du schreibst Betriebsübergang. Fallen bei euch dadurch Arbeitsplätze weg oder werden alle MA weiterbeschäftigt?

D
Dieterkh

29.11.2017 um 15:43 Uhr

Danke für die Nachfrage. Betriebs übergangen ist 2018 durch. Änderungskündigungen kommen noch. Sozialplan mit Summe x ist durch. Wir streiten uns jetzt darum ob die Zahlungen als Abfindungen oder Sonderzahlung ausgezahlt werden. Ich benötige Fakten um der Gegenseite zu überzeugen das es eine Abfindung ist. Die Ausgleichszahlungen sind wie folgt aufgeführt. Km Entschädigung, Wegfall von Bereitschaftsdienste, Wegfall von Zeichnungsbefugnissen und eine kleine Summe (Restsumme) als Prämie nach Betriebszugehörigkeit. Ich glaube es gab da mal ein Gerichtsurteil wo ein Arbeitnehmer die einbehaltenen Sozialabgaben beim Arbeitgeber eingeklagt hat und gewonnen hatte. Dieses Urteil finde ich nicht mehr . Gruss Dieter

A
anwatec

29.11.2017 um 19:08 Uhr

die Abfindung wird hier aber doch nicht für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt...

E
Ernsthaft

29.11.2017 um 20:48 Uhr

Abfindungen, die bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis gezahlt werden, sind grundsätzlich als Arbeitsentgelt eingestuft und damit auch steuer- und Sozialversicherungspflichtig.

Die Steuerfreiheit für Abfindungen wegen einer vom AG veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses wurden zum 01.01.2006 auch grundsätzlich aufgehoben. Abfindungen, die aufgrund des Arbeitsplatzverlustes gezahlt werden, sind sozialversicherungsfrei und unterliegen auch dem allgemeinen Pfändungsschutz. Da sie behandelt werden wie Einkommen, möchte Papa Staat natürlich auch seinen Anteil davon abhaben. Die bekommt er dann nicht, wenn sie einen Ausgleich für Aufwendungsersatz wie Fahrtkosten, Umzugskosten usw. darstellen.

D
Dieterkh

29.11.2017 um 21:40 Uhr

Wir A werden an B verkauft. B hat aber keine beschäftigten. Nun kommt C ins Spiel und bietet uns neue Arbeitsverträge an. C ist aber Anteilsinhaber an B. Von A bekommen wir laut Sozialplan Entschädigungszahlungen für Lohnbestandteile, Entfernungsmehraufwand und eine kleine Prämie für die langjährige tätigkeit hier in A. Klar werden wir nicht Arbeitslos, aber wir bekommen durch unseren Sozialplan Entschädigungszahlungen und die wollen wir Sozialversicherungsfrei bekommen. Die 1/5 regellung beim Finanzamt macht dann jeder selber. Im voraus vielen Dank für eure Antworten.

G
ganther

29.11.2017 um 23:08 Uhr

Aber es sind doch noch immer keine Zahlungen für den Verlust des Arbeitsplätzes

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