Erstellt am 29.11.2017 um 09:17 Uhr von bürgermeister
Moin Dieter,
du schreibst Betriebsübergang. Fallen bei euch dadurch Arbeitsplätze weg oder werden alle MA weiterbeschäftigt?
Erstellt am 29.11.2017 um 14:43 Uhr von Dieterkh
Danke für die Nachfrage. Betriebs übergangen ist 2018 durch. Änderungskündigungen kommen noch. Sozialplan mit Summe x ist durch. Wir streiten uns jetzt darum ob die Zahlungen als Abfindungen oder Sonderzahlung ausgezahlt werden. Ich benötige Fakten um der Gegenseite zu überzeugen das es eine Abfindung ist. Die Ausgleichszahlungen sind wie folgt aufgeführt. Km Entschädigung, Wegfall von Bereitschaftsdienste, Wegfall von Zeichnungsbefugnissen und eine kleine Summe (Restsumme) als Prämie nach Betriebszugehörigkeit. Ich glaube es gab da mal ein Gerichtsurteil wo ein Arbeitnehmer die einbehaltenen
Sozialabgaben beim Arbeitgeber eingeklagt hat und gewonnen hatte. Dieses Urteil finde ich nicht mehr .
Gruss Dieter
Erstellt am 29.11.2017 um 18:08 Uhr von anwatec
die Abfindung wird hier aber doch nicht für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt...
Erstellt am 29.11.2017 um 19:48 Uhr von Ernsthaft
Abfindungen, die bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis gezahlt werden, sind grundsätzlich als Arbeitsentgelt eingestuft und damit auch steuer- und Sozialversicherungspflichtig.
Die Steuerfreiheit für Abfindungen wegen einer vom AG veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses wurden zum 01.01.2006 auch grundsätzlich aufgehoben.
Abfindungen, die aufgrund des Arbeitsplatzverlustes gezahlt werden, sind sozialversicherungsfrei und unterliegen auch dem allgemeinen Pfändungsschutz. Da sie behandelt werden wie Einkommen, möchte Papa Staat natürlich auch seinen Anteil davon abhaben. Die bekommt er dann nicht, wenn sie einen Ausgleich für Aufwendungsersatz wie Fahrtkosten, Umzugskosten usw. darstellen.
Erstellt am 29.11.2017 um 20:40 Uhr von dieterkh
Wir A werden an B verkauft. B hat aber keine beschäftigten. Nun kommt C ins Spiel und bietet uns neue Arbeitsverträge an. C ist aber Anteilsinhaber an B.
Von A bekommen wir laut Sozialplan Entschädigungszahlungen für Lohnbestandteile, Entfernungsmehraufwand und eine kleine Prämie für die langjährige tätigkeit hier in A.
Klar werden wir nicht Arbeitslos, aber wir bekommen durch unseren Sozialplan Entschädigungszahlungen und die wollen wir Sozialversicherungsfrei bekommen. Die 1/5 regellung beim Finanzamt macht dann jeder selber.
Im voraus vielen Dank für eure Antworten.
Erstellt am 29.11.2017 um 22:08 Uhr von ganther
Aber es sind doch noch immer keine Zahlungen für den Verlust des Arbeitsplätzes