Anfang 2007 mussten in unserer Firma einige Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen werden. Dementsprechend wurde ein Interessenausgleich und ein Sozialplan zwischen GL und BR erarbeitet. In den Sozialplan wurde auch eine Mitarbeiterin aufgenommen, die am 30.06. ihre Familienzeit beendete und dann quasi gleich ihre Kündigung zum Ende des Jahres bekam. Da sie im Sozialplan berücksichtigt war, steht ihr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ende des Jahres eine nicht unerhebliche Abfindung zu. Jetzt wird in dem Bereich, in dem sie gearbeitet hat doch wieder eine Halbtagsstelle ausgeschrieben, da die Arbeit von den verbliebenen Mitarbeiterinnen nicht bewältigt werden kann.
Wie sieht das jetzt für Sie aus? Der Arbeitgeber muss ihr ja die Stelle anbieten - muss sie die Stelle annehmen, oder kann sie ohne weiteres die Abfindung nehmen und gehen? Kann der Arbeitgeber sie zur Rückgabe der Abfindung zwingen, wenn sie die Stelle nicht annimmt? Es ist eine verzwickte Situation, weil natürlich das Verhältnis zwischen beiden Parteien nicht mehr das Beste ist...
Danke für alle Infos!