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Rücknahme Kündigung?

B
Bleiente
Jan 2018 bearbeitet

Anfang 2007 mussten in unserer Firma einige Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen werden. Dementsprechend wurde ein Interessenausgleich und ein Sozialplan zwischen GL und BR erarbeitet. In den Sozialplan wurde auch eine Mitarbeiterin aufgenommen, die am 30.06. ihre Familienzeit beendete und dann quasi gleich ihre Kündigung zum Ende des Jahres bekam. Da sie im Sozialplan berücksichtigt war, steht ihr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ende des Jahres eine nicht unerhebliche Abfindung zu. Jetzt wird in dem Bereich, in dem sie gearbeitet hat doch wieder eine Halbtagsstelle ausgeschrieben, da die Arbeit von den verbliebenen Mitarbeiterinnen nicht bewältigt werden kann. Wie sieht das jetzt für Sie aus? Der Arbeitgeber muss ihr ja die Stelle anbieten - muss sie die Stelle annehmen, oder kann sie ohne weiteres die Abfindung nehmen und gehen? Kann der Arbeitgeber sie zur Rückgabe der Abfindung zwingen, wenn sie die Stelle nicht annimmt? Es ist eine verzwickte Situation, weil natürlich das Verhältnis zwischen beiden Parteien nicht mehr das Beste ist... Danke für alle Infos!

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Community-Antworten (2)

U
uhu

05.11.2007 um 17:45 Uhr

Ich meine, dass die Angelegenheit mit Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen ist und durch die Kündigung zum 31.12.07 auch umgesetzt wurde.

Vielleicht ist es aber auch eine Chance für die Kollegin wieder zu einem Arbeitsplatz zu kommen. Ein dauerhaftes Einkommen ist in der Regel mehr wert als eine Abfindung. Es sei denn, die Kollegin wollte/konnte nicht mehr wirklich arbeiten nach der Elternzeit und ihr die Abfindung bei ihrer Lebensplanung mehr nützt.

S
Saluk

06.11.2007 um 12:46 Uhr

Es gibt keine "Rücknahme der Kündigung". Eine Kündigung ist gültig, wenn sie schriftlich ausgesprochen wurde und vom Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen widersprochen wird. Böse Arbeitgeber könnten ja sonst jedes Jahr "auf Verdacht" kündigen und dann kurz vor Schluss einen Rückzieher machen. Wenn die Mitarbeiterin sich inzwischen einen neuen Job besorgt hätte (was der AG ja gar nicht nachprüfen kann), dann stünde sie für ihn nicht zur Verfügung. Prinzipiell könnte sie also die Abfindung nehmen und den Job annehmen, dann eben als "Neue Mitarbeiterin" (wobei das nur ein Gedankenspiel ist, das eventuell vor Gericht nicht Bestand hätte). Aber da das Verhältnis ja bereits "zerrüttet" ist, sollte sie das Geld nehmen und gehen.

Grüße, Saluk

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