Erstellt am 05.11.2007 um 16:45 Uhr von uhu
Ich meine, dass die Angelegenheit mit Interessenausgleich und Sozialplan abgeschlossen ist und durch die Kündigung zum 31.12.07 auch umgesetzt wurde.
Vielleicht ist es aber auch eine Chance für die Kollegin wieder zu einem Arbeitsplatz zu kommen. Ein dauerhaftes Einkommen ist in der Regel mehr wert als eine Abfindung. Es sei denn, die Kollegin wollte/konnte nicht mehr wirklich arbeiten nach der Elternzeit und ihr die Abfindung bei ihrer Lebensplanung mehr nützt.
Erstellt am 06.11.2007 um 11:46 Uhr von Saluk
Es gibt keine "Rücknahme der Kündigung". Eine Kündigung ist gültig, wenn sie schriftlich ausgesprochen wurde und vom Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen widersprochen wird. Böse Arbeitgeber könnten ja sonst jedes Jahr "auf Verdacht" kündigen und dann kurz vor Schluss einen Rückzieher machen. Wenn die Mitarbeiterin sich inzwischen einen neuen Job besorgt hätte (was der AG ja gar nicht nachprüfen kann), dann stünde sie für ihn nicht zur Verfügung. Prinzipiell könnte sie also die Abfindung nehmen und den Job annehmen, dann eben als "Neue Mitarbeiterin" (wobei das nur ein Gedankenspiel ist, das eventuell vor Gericht nicht Bestand hätte). Aber da das Verhältnis ja bereits "zerrüttet" ist, sollte sie das Geld nehmen und gehen.
Grüße,
Saluk