Wird die Leiharbeiterzeit zur Betriebsangehörigkeit angerechnet?
Hallo..
Ich erkläre mal kurz die Situation und wäre sehr dankbar, wenn man mir die Frage beantworten könnte. Eine Kollegin und ich werden von unserer Einsatzfirma als Zeitarbeiter in den Betrieb übernommen. Meine Kollegin ist seit ca 4 Jahren und ich seit ca 4 Monate in dem Betrieb eingesetzt. Wir arbeiten in einer Abtreilung, machen beide die gleiche Arbeit und haben ebenfalls die gleichen Stundenanzahl pro Woche. Heute haben wir unsere Verträge bekommen und da hat mich fast der Schlag getroffen, denn meine Kollegin bekommt ca 200€ mehr im Monat als ich.
Jetzt meine Frage " Wird die Zeit des Einsatzes als Leiharbeiter evtl. zur Betriebsangehörigkeit angerechet"?
Wenn es nicht angerechnet wird, kann ich mir diesen Unterschied nicht erklären. Da wir auch überhaupt nicht mit einem Unterschied der Lohnzahlung gerechnet haben, haben wir natürlich darüber gesprochen. Da man ja seine Verträge nicht untereinander vergleichen darf, kann jetzt schlecht meinen Chef auf diese Situation ansprechen und bitte daher hier um Rat.
Community-Antworten (3)
28.11.2017 um 19:42 Uhr
Es gibt kein gesetzliches Verbot über sein Vertrag und Gehalt zusprechen. Bei uns wird die Zeit als Leiharbeiter angerechnet, allerdings ist es im TV festgelegt. Eine gesetzliche Regel das es eine Anrechnung gibt ist mir nicht bekannt. Ich würde auch davon ausgehen das es in der Regel keine anrechnung gibt. Frag doch mal beim BR nach, wenn es einen gibt.
30.11.2017 um 12:06 Uhr
Beim Einsatz über die Leiharbeitsfirma ist man ja kein MA des entleihenden Betriebes. Folglich beginnt die Betriebszugehörigkeit dann bei Übernahme bei 0. Evtl. hat der länger eingesetzte LAN aber auch bessere Kenntnisse und man gibt ihm deswegen eine höhere Lohngruppe/Stufe. Leiharbeiter dürfen auch eine Probezeit bekommen, weil sie ja vorher kein Mitarbeiter des Betriebs waren - nur so am Rande
30.11.2017 um 12:55 Uhr
"Da man ja seine Verträge nicht untereinander vergleichen darf,"
Natürlich dürft Ihr das und selbstverständlich könnt Ihr da mal nachfragen. Eine Pflicht, die Zugehörigkeit hier "anzurechnen" ist mir nicht bekannt. Aber es kann natürlich sein, daß der AG es TROTZDEM macht. Das kann ihm auch keiner verbieten.
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