In unserem Betrieb steht dem Betriebsrat eine Freistellung zu. Wir haben diese Freistellung auf zwei Personen aufgeteilt. Der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende haben jeweils 50% dieser Freistellung bekommen.
Nun die Frage: Werden die Zeiten der Betriebsratssitzung auf diese Freistellungszeiten angerechnet? Oder sind die Sitzungen zusätzliche Zeiten? Denn zu den Sitzungen werden ja eh alle Betriebsratsmitglieder freigestellt.

Fügen wir direkt noch einen Teil 2 zu dieser Frage bei. Beide Kollegen sind auch Mitglied im Wirtschaftsausschuss, kann ihnen die Sitzungszeit des Wirtschaftsausschuss auf ihre Freistellungszeit angerechnet werden?
Oder greift hier der logische Menschenverstand, dass es sich hier um zwei paar Schuhe handelt und die Zeiten um WA nicht auf Betriebsratszeiten angerechnet werden können?