Erstellt am 10.07.2018 um 16:51 Uhr von celestro
Wenn Du alles aus der Freistellung raus nehmen willst, was BR-Arbeit ist, welche Arbeiten sollen dann noch übrig bleiben ?
Erstellt am 10.07.2018 um 16:58 Uhr von Pjöööng
Zitat (HSVUK):
"Oder greift hier der logische Menschenverstand, ..."
Der greift hier anscheinend nicht...
Die Freistellung erfolgt damit man in dieser Zeit Betriebsratsarbeit machen kann. Wenn also in diese Zeit eine BR-Sitzung fällt, dann ist man bereits für diese freigestellt.
Erstellt am 10.07.2018 um 16:59 Uhr von HSVUK
Lass mich eine Gegenfrage stellen, wenn ich alle Sitzungstermine abziehen würde, wann sollen die Sitzungen z.B. vorbereitet werden, wann sollen die Gespräche mit der Geschäftsleitung geführt werden, wann die normale Büroarbeit getätigt werden?
Erstellt am 10.07.2018 um 17:01 Uhr von Krambambuli
Wie würdest du rechnen, wenn ihr die Freistellung nicht geteilt hättet? Die Sitzungen als Überstunden? Kann ja wohl nicht sein.
Habt ihr die Teilfreistellungen nicht festgelegt? Also etwa der eine Mo bis Mi Mittag und der andere dann bis Fr.
Dann ergibt sich die Frage von selbst. Findet die Sitzung in der Zeit statt, in der der eine seine Freistellung hat, ist die Sitzung inklusive. Für den anderen ist es dann Zeit nach § 37.2 BetrVG.
Erstellt am 10.07.2018 um 17:03 Uhr von Pjöööng
OMG! Wie oft und wie lange habt Ihr denn Sitzungen?
Erstellt am 10.07.2018 um 17:08 Uhr von HSVUK
Zur Sitzung kommen bei uns leider noch ein paar Reisezeiten hinzu. Da ist man schon bei einer normalen Sitzung schnell bei zehn Stunden. Einfache Strecke gut zwei Stunden.
Erstellt am 10.07.2018 um 17:15 Uhr von celestro
6 Stunden BR-Sitzung ? Ernsthaft ? Wie groß ist denn der BR bzw. das Unternehmen ?
Erstellt am 10.07.2018 um 17:16 Uhr von nicoline
*Werden die Zeiten der Betriebsratssitzung auf diese Freistellungszeiten angerechnet?*
Sebstverständlich, wenn die Sitzung an einem Tag oder während der Stunden stattfindet, für den/die die Freistellung beschlossen wurde.
*Denn zu den Sitzungen werden ja eh alle Betriebsratsmitglieder freigestellt.*
Richtig aber auf einer anderen gesetzlichen Grundlage als der nach § 38 BetrVG Freigestellte.
*Beide Kollegen sind auch Mitglied im Wirtschaftsausschuss, kann ihnen die Sitzungszeit des Wirtschaftsausschuss auf ihre Freistellungszeit angerechnet werden?*
Hier gilt das Gleiche wie für die Betriebsratssitzung.
Fällt allerdings noch erforderliche BR Arbeit außerhalb der Freistellungstage/ -stunden an, darf diese nicht auf die Freistellungszeit angerechnet werden.
Erstellt am 10.07.2018 um 18:59 Uhr von alterMann
Hallo HSVUK,
wenn Ihr keine weitere Regelung habt, wird tatsächlich bei beiden teilfreigestellten BRM die Sitzungszeit zur Freistellung gerechnet.
Um das zu verhindern, könnt Ihr die Freistellung auf Wochentage festlegen: BRM A MoDi, BRM B MiDoFr. Wenn Ihr dann z.B. Dienstags BR-Sitzung habt, fällt diese Sitzung nicht in die Freistellung von BRM B.