Einstellung
Hallo zusammen habe da mal eine Frage zur Einstellung Bei uns soll ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden, weil es in der Vergangenheit des Öfteren, durch Langzeitkranke zu Mitarbeiter Mangel kam was durch die vorhandenen abgedeckt wurde. Nun soll mit einer wesentlich höheren Qualifikation eingestellt werden der die gleiche Arbeit wie alle anderen machen soll. Bei der Lohngruppe setzt man die Lohngruppe über der normal üblichen Einstellungsgruppe an. Dann soll er noch eine feste Anstellung bekommen und nicht wie üblich befristet. (mit der Begründung sonst kriegen wir ja keinen) Nun haben wir die Mitarbeiter verglichen die schon 10 Jahre und länger da sind die auch noch in dieser Lohngruppe sind. Sie haben schon mehrfach eine Lohngruppen Steigerung beantragt was abgelehnt wurde. nun mein Frage dürfen wir die Einstellung mit der Begründung ablehnen. Das der Neue nicht wie Üblich eingestellt wird oder sollten wir einen anderen Weg gehen
Community-Antworten (1)
28.11.2017 um 18:57 Uhr
der Einstellung wohl kaum, aber ggf. der Eingruppierung. Nur ist das klug? Sollte man diese Einstellung nicht zum Anlass nehmen für die anderen Kollegen etwas zu erreichen?
Verwandte Themen
Zustimmung zur Einstellung
ÄlterZustimmung zur Einstellung? Bei uns lag eine Einstellung in der BR-Sitzung vor. Da ein BR-Mitglied fehlte waren 12 von 13 BR Mitglieder an der Abstimmung beteiligt. Ergebnis: 6 ja, 5 nein und 1 Entha
Einstellung von Betriebsrat abgelehnt
ÄlterGuten Tag, ich habe vor vom Rheinland nach Ostdeutschland zu ziehen und habe mich aus der Ferne in mehreren Firmen beworben. Nach einer Initiativbewerbung in einer Firma folgten ein Vorstellungsges
Einstellungsgesuch abgelehnt
ÄlterHallo, wir haben einer Betriebsratanhörung gem. §99 BetrVG zur Einstellung und Eingruppierung nicht zugestimmt, weil wir der Auffassung sind, dass die Eingruppierung gegen unsere Betriebsvereinbarung
Stimmungmache gegen den BR sowie Behinderung der BR-Arbeit - darf der AG den MA mitteilen, daß der BR der Einstellung nicht zugestimmt hat?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Unternehmen hat der BR einer Einstellung eines Mitarbeiters nicht zugestimmt. Da dieser Mitarbeiter aber schon voll eingeplant war, wurde vom GF über den Ab
Zustimmungsersetzungsverfahren Einstellung vorgenommen, weil AGeber den BR erst nach der Einstellung informiert hat - Was kann der BR in so einem Falle tun?
ÄlterHallo K&K, der BR hat nach §99(2) Satz 1 BetrVG einer Enstellung nicht zugestimmt. Der AG hat trotz der Nichtzustimmung des BR die Einstellung vorgenommen, weil er den BR erst nach der Einstellung in