Seit 2010 wird im Pflegeheim in einer 5,5 Arbeitstage-Woche gearbeitet, (38,5 h/wo; Schichtlänge 7:00 Stunden (Regeldienste)
Der Urlaubsanspruch wurde aber nicht von der 5-Arbeitstage umgerechnet. es gilt Tarifrecht AWO Bayern. ein Urlaubstag wurde mit 7,7 Stunden, wie bei einer 5-Arbeitstage-Woche angerechnet.
Besteht anrecht auf Nachgewährung von Urlaubstagen wenn ja - wie lange Rückwirkend?