Hallo zusammen,

im BUrlG ist ja ein "ranking" der Urlaubsvergabe beschrieben. Nun bei uns die Diskussion - was sind betreuungspflichtige Kinder? Gibt es einen Altersbegrenzung oder gilt die Schulpflicht?

Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen?! Super wäre ein Gesetzteskommentar oder eine Rechtssprechung dazu....

Danke!