Betriebsversammlung und Teilzeit
Hallo zusammen, ich arbeite von Montag bis Mittwoch jeweils ganztags (21 Stunden/Woche) und habe am Donnerstag und Freitag frei. Wenn am Donnerstag eine Betriebsversammlung stattfindet, bekomme ich für die Teilnahme die Zeit zusätzlich angerechnet oder ist das dann ganz freiwillig ?
Community-Antworten (4)
23.11.2017 um 11:12 Uhr
Betriebsversammlungen finden nach Möglichkeit in der Arbeitszeit statt und auch die Teilnahme daran gilt als Arbeitszeit. §44 BetrVG
23.11.2017 um 11:47 Uhr
inc. Fahrzeit nicht vergessen
23.11.2017 um 14:29 Uhr
brsy Betriebsversammlungen finden nach Möglichkeit in der Arbeitszeit statt Es wird dem BR unter Umständen sehr schwer fallen, alle möglichen Teilzeitarbeitszeiten bei der Terminierung einer BetrVers zu beachten und insofern hilft deine Antwort nicht wirklich weiter.
bekomme ich für die Teilnahme die Zeit zusätzlich angerechnet oder ist das dann ganz freiwillig? Teilnahme an der BV + Hin- und Rückfahrt sind Arbeitszeit
24.11.2017 um 02:09 Uhr
Wobei freiwillig ist die Teilnahme an einer Betriebsversammlung schon, es gibt keine Verpflichtung an dieser Informationsveranstaltung des Betriebsrates teilzunehmen - egal ob innerhalb noch außerhalb der eigenen Arbeitszeit. Nimmt man trotzdem außerhalb der Arbeitszeit teil ist das Arbeitszeit plus Fahrzeit für Hin/Rückfahrt.
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