Erstellt am 23.11.2017 um 10:12 Uhr von brsy
Betriebsversammlungen finden nach Möglichkeit in der Arbeitszeit statt und auch die Teilnahme daran gilt als Arbeitszeit. §44 BetrVG
Erstellt am 23.11.2017 um 10:47 Uhr von Tulpe
inc. Fahrzeit nicht vergessen
Erstellt am 23.11.2017 um 13:29 Uhr von nicoline
brsy
*Betriebsversammlungen finden nach Möglichkeit in der Arbeitszeit statt*
Es wird dem BR unter Umständen sehr schwer fallen, alle möglichen Teilzeitarbeitszeiten bei der Terminierung einer BetrVers zu beachten und insofern hilft deine Antwort nicht wirklich weiter.
*bekomme ich für die Teilnahme die Zeit zusätzlich angerechnet oder ist das dann ganz freiwillig?*
Teilnahme an der BV + Hin- und Rückfahrt sind Arbeitszeit
Erstellt am 24.11.2017 um 01:09 Uhr von BloodyBeginner
Wobei freiwillig ist die Teilnahme an einer Betriebsversammlung schon, es gibt keine Verpflichtung an dieser Informationsveranstaltung des Betriebsrates teilzunehmen - egal ob innerhalb noch außerhalb der eigenen Arbeitszeit.
Nimmt man trotzdem außerhalb der Arbeitszeit teil ist das Arbeitszeit plus Fahrzeit für Hin/Rückfahrt.