Weihnachtsgeld vor drei Jahren nicht ausbezahlt
Ein Mitarbeiter war 2014 vier Monate krank. Als das Weihachtsgeld ausbezahlt wurde, war er krankgeschrieben. Da er mit seiner Gesundheit beschäftigt war, hat er die fehlende Auszahlung nicht entdeckt. Er hatte krebs und eine Schwerbehinderung von 50 GdB und TVÖD-Vertrag.
Gilt dieses Anspruch als verjährt?
Community-Antworten (4)
21.11.2017 um 21:44 Uhr
Der TVöD hat eine Ausschlussfrist von 6 Monaten. Der Anspruch ist verjährt. Paragraph 37 TVöD
22.11.2017 um 10:35 Uhr
Was aber nicht bedeutet, dass man nicht drüber reden kann :-)
22.11.2017 um 13:13 Uhr
Greift hier automatisch die Ausschlussfrist des TVöD? Es könnte ja auch ein Fehler des AG vorliegen. Evtl. lässt du das mal anwaltlich prüfen...
Hensche sagt jedenfalls zur Berechnung einer Verjährungsfrist: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach neuem Recht in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres,
- in dem der Anspruch entstanden ist und
- der Arbeitnehmer von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müßte (§ 195 BGB in Verbindung mit § 199 Abs.1 BGB)
22.11.2017 um 13:32 Uhr
Was aber nicht bedeutet, dass man nicht drüber reden kann Richtig! Wer redet, dem kann (manchmal) geholfen werden. Hier glaube ich zwar eher nicht daran, aber..... Versuch macht kluch! ;-))
Greift hier automatisch die Ausschlussfrist des TVöD? Ja! Es könnte ja auch ein Fehler des AG vorliegen. Es ist auch ein Fehler des AG, wenn er jemanden ÜBERZAHLT! Und da sind die Beschäftigten häufig schon sehr froh gewesen, dass es nur 6 Monate sind. Die tarifliche Ausschlussfrist gilt für AG und AN.
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