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Weihnachtsgeld vor drei Jahren nicht ausbezahlt

S
SBVneuling
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter war 2014 vier Monate krank. Als das Weihachtsgeld ausbezahlt wurde, war er krankgeschrieben. Da er mit seiner Gesundheit beschäftigt war, hat er die fehlende Auszahlung nicht entdeckt. Er hatte krebs und eine Schwerbehinderung von 50 GdB und TVÖD-Vertrag.

Gilt dieses Anspruch als verjährt?

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

21.11.2017 um 21:44 Uhr

Der TVöD hat eine Ausschlussfrist von 6 Monaten. Der Anspruch ist verjährt. Paragraph 37 TVöD

M
Moreno

22.11.2017 um 10:35 Uhr

Was aber nicht bedeutet, dass man nicht drüber reden kann :-)

R
RoterFaden

22.11.2017 um 13:13 Uhr

Greift hier automatisch die Ausschlussfrist des TVöD? Es könnte ja auch ein Fehler des AG vorliegen. Evtl. lässt du das mal anwaltlich prüfen...

Hensche sagt jedenfalls zur Berechnung einer Verjährungsfrist: Ansprüche aus dem Ar­beits­verhält­nis verjähren nach neu­em Recht in drei Jah­ren ab dem Schluss des Jah­res,

  • in dem der An­spruch ent­stan­den ist und
  • der Ar­beit­neh­mer von den den An­spruch be­gründen­den Umständen und der Per­son des Schuld­ners Kennt­nis er­langt oder oh­ne gro­be Fahrlässig­keit er­lan­gen müßte (§ 195 BGB in Ver­bin­dung mit § 199 Abs.1 BGB)
N
nicoline

22.11.2017 um 13:32 Uhr

Was aber nicht bedeutet, dass man nicht drüber reden kann Richtig! Wer redet, dem kann (manchmal) geholfen werden. Hier glaube ich zwar eher nicht daran, aber..... Versuch macht kluch! ;-))

Greift hier automatisch die Ausschlussfrist des TVöD? Ja! Es könnte ja auch ein Fehler des AG vorliegen. Es ist auch ein Fehler des AG, wenn er jemanden ÜBERZAHLT! Und da sind die Beschäftigten häufig schon sehr froh gewesen, dass es nur 6 Monate sind. Die tarifliche Ausschlussfrist gilt für AG und AN.

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