Ein Mitarbeiter war 2014 vier Monate krank. Als das Weihachtsgeld ausbezahlt wurde, war er krankgeschrieben. Da er mit seiner Gesundheit beschäftigt war, hat er die fehlende Auszahlung nicht entdeckt. Er hatte krebs und eine Schwerbehinderung von 50 GdB und TVÖD-Vertrag.

Gilt dieses Anspruch als verjährt?