Erstellt am 20.11.2017 um 17:35 Uhr von ganther
Zwingen kann man in Deutschland nur sehr selten jemanden und das ist auch gut so.
Wie ist die Auslastung des Unternehmens? Gibt es einen zusätzlichen dauerhaften Personalbedarf?
Erstellt am 20.11.2017 um 18:59 Uhr von Holk
Bei uns gehören Zeitarbeiter zum Tagesgeschäft, die sind etwas billiger als Feste Mitarbeiter. Wir als BR sind da anderer Meinung, durch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird natürlich häufiger gewechselt, da nach 9 Monaten der Arbeitgeber den Leiharbeiter dementsprechend bezahlen muss.
Ausserdem spart sich der Arbeitgeber Urlaub und Krankheit bei Zeitarbeit, da immer gleich Ersatz kommt.
Nach unserer Auffassung bringt das ständige Wechseln Unruhe, da diese neuen Zeitarbeiter neu Angelernt werden müssen und die Qualität der Produkte bleibt auch auf der Strecke.
Da wir nicht in allen Abteilungen den Persobalbedarf voll haben werde ich jetzt versuchen guten Leiharbeitern die Chance zu ermöglichen diese Stellen zu bekommen.
Aber es wäre schön wenn ich den AG dazu bewegen könnte Leiharbeiter nur in spitzenzeiten zu beschäftigen und auf eigenes Personal zu setzten.
Aber das wird schwer. Für jede Idee bin ich dankbar?!
Erstellt am 21.11.2017 um 01:37 Uhr von Challenger
Wie der Betriebsrat den Einsatz von Leiharbeitern verhindern kann ...
https://www.kluge-recht.de/.../wie-der-betriebsrat-den-einsatz-von-leiharbeitern-verhi...
Für den Arbeitgeber bringt die Beschäftigung von Leiharbeitern ja auch viele Vorteile. ... um eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG. ... Die einwöchige Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG beginnt in diesem Fall nicht zu ... Nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu ...
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Zitat :
Nach unserer Auffassung bringt das ständige Wechseln Unruhe, da diese neuen Zeitarbeiter neu Angelernt werden müssen ................
Beachtlich ist auch ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach
§99 Abs.2 Nr. 3 BetrVG
(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn
3. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist;
Erstellt am 21.11.2017 um 07:34 Uhr von Erbsenzähler
@ Holk
Es ist nicht richtig, dass Zeitarbeiter für den AG günstiger sind. Es ist eine Mär. Sie sind sogar immer teurer. Auch wenn sie weniger verdienen. Der AG muss für einen Zeitarbeiter auch die Lohnnebenkosten des Zeitarbeiters zahlen. Weiterhin bekommt der Verleiher auch noch Geld für seine Verwaltungstätigkeiten. Außerdem will er ja auch noch Gewinn machen. Unser Geschäftsführer hat uns das mal vorgerechnet und uns sogar die Rechnung für die Leiharbeiter zur Bestätigung gezeigt. Die Vorteile von Leiharbeitern sind aus AG-Sicht nur: keine Kündigungsfristen, keine Aufwendungen für Personalsuche, keine Kosten bei Krankheit. "Luschen" werden einfach "abbestellt" und gleich der Nächste bestellt. Und gute Leiharbeiter werden dann vom Entleiher abgeworben.
Wir haben das "Glück", dass wir Leiharbeiter nur zum Abfangen von Spitzen nehmen.
Zurzeit gibt es leider nicht viele gute Leiharbeiter! Mich wundert es, dass einige jeden Tag unfallfrei aufstehen und die Arbeitsstelle finden. Sie können noch nicht einmal einen simplen Taschenrechner bedienen und ein plus ein Rechnen. (Gerade erst wieder die Erfahrung gemacht!!!) Außerdem musste unser AG in den letzten Jahren feststellen, dass eigene AN viel sorgsamer Arbeiten als Leiharbeitnehmer! Der Ausschuss ist extrem. Das sind zwei Argumente gegen das schnelle Auswechseln und die Übernahme von guten Leiharbeitnehmern bei uns. Das wird als Ansporn jeden neuen Leiharbeitnehmer mitgegeben.
Seit dem 1.4.17 müssen nach 18 Monaten die Leiharbeitnehmer übernommen werden, wenn sie auf dem gleichen Arbeitsplatz bleiben sollen. https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-fragen-zur-neuen-leiharbeit~
Aber seien wir mal ehrlich. Da gibt's genug "kreative" AGs die das versuchen zu verhindern!
Erstellt am 21.11.2017 um 13:39 Uhr von Challenger
Höchstverleihdauer in der Zeitarbeit: TV LeiZ erhöht auf 48 Monate ...
dahmen-personal.de/hoechstverleihdauer-in-der-zeitarbeit-tv-leiz-erhoeht-auf-48-mo...
21.03.2017 - Der am 01.03.2017 geschlossene TV LeiZ verlängert die ... bisher sind uns nur die Tarifverträge für Baden-Württemberg und NRW bekannt.