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Arbeitsortwechsel HomeOffice zurück ins Unternehmen - Änderungskündigung?

O
optimist
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag geehrte Damen und Herren, bzgl. des Arbeitsortwechsel eines Mitarbeiters wurde ich um Rat gefragt. Der genannte MA hat in den letzten Jahren (4Jahre) in Projekten vorort beim Kunden, von Zuhause aus (HomeOffice) und im Unternehmen höchstens einmal im Monat gearbeitet, im letzten Jahr zu 80% vom HomeOffice aus oder in anderen Projekten vorort, im Unternehmen hingegen war er garnicht. Einen reinen HomeOffice Vertrag gab es jedoch nicht. Jetzt wird gewünscht, dass dieser MA wieder im Office / Unternehmen vorort arbeitet. Ist dies eine wesentliche Änderung, die der Mitbestimmung des Betriebsrats bedarf, muss hierfür ein Änderungsvertrag aufgesetzt werden oder ist es ausreichend wenn der Arbeitgeber hier nur ein Weisung ausspricht, kann man in so einem Fall von einem Gewohnheitsrecht sprechen? Folge wäre dann ein Änderungsvertrag bzw. Änderungskündigung. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus.

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Community-Antworten (1)

A
Anahita

13.12.2006 um 22:05 Uhr

Hallo Herr Optimist,

es ist eine nach § 99 BetrVG mitbestimmmungspflichtige Maßnahme, denn der Ortswechsel (früher HomeOffice jetzt Büro vor Ort) ist eine räumliche Versetzung. Ich glaube nicht, dass man hier von Gewohnheitsrecht sprechen kann, denn das würde das Direktionsrecht des Arbeitgeber individualrechtlich aushebeln. Aber das hat den BR nicht zu kümmern. Kollektivrechtlich hat der BR der Mitbestimmungsrecht. Meines Erachtens liegt hier auch eine Veränderung der Arbeitsorganisation vor. Da würde ich mal genauer beim AG nachhaken. Auch das unterliegt der Mitbestimmung.

schönen Gruß

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