bzgl. des Arbeitsortwechsel eines Mitarbeiters wurde ich um Rat gefragt. Der genannte MA hat in den letzten Jahren (4Jahre) in Projekten vorort beim Kunden, von Zuhause aus (HomeOffice) und im Unternehmen höchstens einmal im Monat gearbeitet, im letzten Jahr zu 80% vom HomeOffice aus oder in anderen Projekten vorort, im Unternehmen hingegen war er garnicht. Einen reinen HomeOffice Vertrag gab es jedoch nicht. Jetzt wird gewünscht, dass dieser MA wieder im Office / Unternehmen vorort arbeitet. Ist dies eine wesentliche Änderung, die der Mitbestimmung des Betriebsrats bedarf, muss hierfür ein Änderungsvertrag aufgesetzt werden oder ist es ausreichend wenn der Arbeitgeber hier nur ein Weisung ausspricht, kann man in so einem Fall von einem Gewohnheitsrecht sprechen? Folge wäre dann ein Änderungsvertrag bzw. Änderungskündigung. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus.
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