11 Stunden Ruhezeit, §5 ArbZG
Homeoffice-Regelungen ermöglichen es der Belegschaft die Arbeit eigenverantwortlich zeitlich aufzuteilen. z. B. 6,5 Stunden am regulären Arbeitsplatz und 0,5 Stunden abends (freiwillig) im Homeoffice. Die Zeit zwischen den Arbeitsblöcken wird für privates genutzt. z.B. Arztbesuche, Kinder aus der Kita holen, etc. Nach diesen 0,5 Stunden beginnt der Mitarbeiter/-in nach weniger als 11 Stunden Ruhezeit am nächsten Tag die Arbeit. Hat jemand Erfahrungen damit (Urteile), in wieweit 11 Stunden Ruhezeit auch in diesem Fall eingehalten werden muss.
Community-Antworten (2)
16.11.2017 um 14:00 Uhr
Für Home Office gelten da keine anderen Regeln wie bei einem normalen Arbeitsplatz auch hier sind Ruhezeiten einzuhalten!
17.11.2017 um 07:31 Uhr
Was vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollieren ist. Einige Unternehmen sperren Zugänge zum System für gewisse Zeiten. Nur in wie weit der Betriebsrat über die Mitbestimmungsrechte hier ein Druckmittel hat und das fordern kann, kann ich nicht beurteilen.
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