Erstellt am 04.11.2017 um 07:48 Uhr von BRHamburg
Wie kommt ihr zu der Annahme das der TV auch für diesen Betrieb gilt? Gibt es hier etwas schriftliches? Wird in ihrem Arbeitsvertrag auf diesen TV bezug genommen und in welcher Form? Ist die Bekannte Mitglied in der Gewerkschaft die den TV abgeschlossen hat und hat sie darüber schon Rechtsschutz? Das solltet ihr zu erstmal prüfen und euch beraten lassen. Es kann durchaus sein das der Chef hier im Recht ist und die Lohnerhöhungen dusgenommen sind. Gerade in dieser Branche gibt es so etwas nicht selten.
Erstellt am 04.11.2017 um 09:29 Uhr von Columbus1
Der TV gilt für alle Unternehmen des Friseurhandwerks in NRW. Das gibt es auch schriftlich.
Einen schriftlichen AV gibt es nicht. Die Dame ist seit ihrer Ausbildung in dem Unternehmen. Kein Mitglied der Gewekschaft. Um in den Genuss der Lohnerhöhungen zu kommen bedarf es auch keiner Mitgliedschaft. Steht so in der Definition des allgemeinverbindlichen TV.
Erstellt am 04.11.2017 um 13:00 Uhr von AlterMann
Vielleicht solltet Ihr alle in die Gewerkschaft eintreten, damit die Eure Rechte durchsetzt? Immerhin wäre der Beitrag geringer als die Lohnerhöhung, die Ihr nicht bekommt.
Wenn Ihr immer nur lieb mit Eurem Chef sprecht, dann kann der das so machen, wie er's halt macht...
Erstellt am 04.11.2017 um 14:47 Uhr von UliPK
Ob sie bei einem allgemeinverbindlichen TV in der Gewerkschaft sind oder nicht ist egal.
Die Gewerkschaft selber hat leider aber auch so gut wie keine Möglichkeit für sie den Tarif einzufordern selbst wenn sie denn Mitglied wäre. Auch ein BR, so fern vorhanden, kann das nicht, der darf nur überwachen nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
"Wenn Ihr immer nur lieb mit Eurem Chef sprecht, dann kann der das so machen, wie er's halt macht... "
Dem kann man nur zustimmen.
Sehe auch nur als einzige Möglichkeit, wenn man nicht klagen möchte, das sich die Mitarbeiter mal zusammensetzen und gemeinsam mit ihrem Chef darüber reden, das macht dann auch schon etwas mehr eindruck.
Erstellt am 04.11.2017 um 15:26 Uhr von kratzbürste
Bringen wir es auf den Punkt. Wenn der Chef nicht zahlen will, bleibt nur der Rechtstreit (entweder mit einem Fachanwalt oder - falls Mitglied - über den DGB - Rechtschutz ).
Ergebnis: Rechtstreit möglicherweise gewonnen - Arbeitsplatz mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren.
Erstellt am 04.11.2017 um 15:59 Uhr von UliPK
Ist echt nen Witz das man als AG im Grunde von keiner Seite, außer von AN Seite her, gezwungen werden kann sich an den Tarif zu halten.
Arbeite auf dem Bau, auch hier ein allgemeinverbindlicher TV und da ist so gut wie niemand bereit seinen AG zu verklagen und das wird von den AG auch weidlich ausgenutzt.
Gibt zwar bei uns im Baugewewrbe, ein schönes Gesetz "Tariftreue- und Vergabegesetz" (TVgG NRW) das man bei öffentlichen Aufträgen ab einer bestimmten Summe auch mit einer Erklärung unterschreiben muss wenn man denn den Auftrag erhalten hat aber es ist keiner da der es kontrolliert, ergo ist das auch wieder ein zahnloser Tiger.
Da fühlt man sich von der Politik doch ein stück weit verarscht. Mal ein Gesetz zu erlassen das jeden AG an den Tarif bindet, zumindest an die allgemeinverbindlichen und auch jeder dieses Recht dann einfordern kann zB. MA, BR oder GW . Aber das ist dann wohl wieder zu viel des guten.
Erstellt am 06.11.2017 um 11:50 Uhr von ganther
Was genau allgemeinverbindlich ist, kann man ja immer hier nachschauen:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/arbeitsrecht-verzeichnis-allgemeinverbindlicher-tarifvertraege.pdf?__blob=publicationFile
Aber zunächst kann man seinen individuellen Lohnanspruch nur individuell durchsetzen. Wie sollte es auch anders gehen? Wenn ich der Meinung bin und ich möchte eine offizielle Stelle einschalten: Anzeige beim Zoll. Dieser verfolgt entsprechende vergehen und ich kenne mehr als einen Fall, wo der Hinweis von AN zu Ermittlungen des Zolls geführt haben. Das ganze ist ja auch nicht ganz ohne:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Folgen-bei-Nichtbeachtung/folgen-bei-nichtbeachtung_node.html
Aber auch dann hast Du noch nicht dein Geld nachgezahlt. Das kann der Zoll so nicht direkt erzwingen. Wenn alle Stricke reißen hilft eben nur der Gang zum Arbeitsgericht durch den Arbeitnehmer
Erstellt am 06.11.2017 um 11:50 Uhr von ganther
Diese Antwort wurde von "ganther" gelöscht.