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Allgemeinverbindlichkeit

N
Nordling
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen ihr Mitstreiter, Folgende Ausgangssituation: Wir sind ein nicht tarifgebundener Betrieb im Metall- und Elektrobereich. Nun kam unsere „Kampfdrohne“ von einem Seminar zurück und war ganz aufgeregt weil ihm dort etwas von „Allgemeinverbindlichkeiten von Tarifverträgen“ erzählt wurde und er schon einige Sachen diesbezüglich rausgesucht hatte.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist die Allgemeinverbindlichkeit nur beschränkt auf die zuständigen Tarifgebiete oder ist diese Allgemeingültigkeit bundesweit zu sehen (wie ist §5 Abs.4 TVG in diesem Zusammenhang auszulegen)?
  2. Sind die Allgemeinverbindlichen nur branchenbezogen oder übergreifend?
  3. Kann ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für das ganze Unternehmen angewendet werden wenn nur ein Teil der Beschäftigten unter diesen fallen würde?

Schon mal vielen Dank im Voraus.

1.38106

Community-Antworten (6)

G
gironimo

02.03.2016 um 11:26 Uhr

Natürlich sind allgemeinverbindliche Tarife immer Branchenbezogen - sonst würde ja u.U. bei Euch der Tarif für das Baugewerbe gelten .....

Ob für Euren Betrieb ein allgemeinverbindlicher Tarif gilt, erfährst Du am Besten bei der Gewerkschaft (bei Euch also Metall) oder für die Arbeit zuständiges Ministerium in Eurem Bundesland.

P
Pjöööng

02.03.2016 um 11:33 Uhr

Nordling,

ich denke, dass unter diesem Link alle relevanten Informationen zu finden sind:

https:www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/arbeitsrecht-verzeichnis-allgemeinverbindlicher-tarifvertraege.pdf?__blob=publicationFile

Wenn Du Dir das anschaust wirst Du feststellen, dass es teilweise nur ganz exotische Tarifbestandteile sind, die allgemeinsverbindlich sind. Z. B. "TV über das Urlaubsverfahren vom 1.1.1993, i.d.F. des Änderungs-TV vom 15.7.1999, av ab 1.4.1999 " im Betonsteingewerbe Berlin-West

Übrigens ist auch Euer Arbeitgeber auskunftspflichtig ob ein allgemeinverbindlicher TV gilt.

N
Nordling

02.03.2016 um 11:48 Uhr

Vielen Dank an Euch,

ist alles ein wenig kniffelig. Ich werde unserem BR- Kollegen aber erst einmal sagen, er soll den Ball flach halten und nicht überall Stimmung machen. Wäre schon ziemlich blöd wenn der AG grinsend an unserem Büro vorbeischlendert und dezent den Mittelfinger hebt (bildlich gesprochen).

G
gironimo

02.03.2016 um 12:02 Uhr

Besser wäre vielleicht, der Kollege wirbt für eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, damit dann genügend Mitglieder auch Druck aufbauen können, um einen eigenen TV zu ermöglichen.

N
Nordling

02.03.2016 um 13:01 Uhr

Wie ich schon geschrieben habe, unsere „Kampfdrohne“ (leider mit etwas wenig Fingerspitzengefühl). Wir sind nur zu etwa 5% organisiert. Liegt aber nicht an Aufklärungsarbeit und Werbung sondern daran, dass etwa 90% der Beschäftigten eine absolut gewerkschaftsfeindliche Position beziehen (fast 60% Angestelltenanteil in der Belegschaft). Ist echt ein hartes Brot für uns Metaller.

M
Moreno

02.03.2016 um 13:32 Uhr

Ist immer gut ne Kampfdrohne zu haben ;-)

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