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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden

G
Gerti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen ! In unserer Firma fallen Überstunden an ! Diese werden vom BR auch genehmigt. Nun gibt es viele Kollegen , die nicht bereit sind Überstunden zu leisten, aus den verschiedensten Gründen . Können diese Kollegen "gezwungen " werden ? Ich bin der Meinung , dass hier der einzelne Arbeitsvertrag wirksam wird. Oder sehe ich das falsch ?

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Community-Antworten (5)

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kratzbürste

02.11.2017 um 09:32 Uhr

Und in den meisten Arbeitsverträgen steht die Bereitschaft zur Mehrarbeit drin. Ist das nicht der Fall, dann auch keine Mehrarbeit. Frage mich nur, wie die Interessenvertretung Mehrarbeit zustimmen kann, wenn die Interessen derer, die sie vertreten soll offenbar andere sind.

G
Gerti

02.11.2017 um 09:45 Uhr

Hallo Kratzbürste ! Wir vertreten ja die Interessen ALLER AN. Bei den meisten ist die Bereitschaft ja vorhanden... Hier geht es ausschließlich um die Kollegen , die keine Mehrarbeit machen wollen. VG Gerti

N
nicoline

02.11.2017 um 10:57 Uhr

Ich bin der Meinung , dass hier der einzelne Arbeitsvertrag wirksam wird. Oder sehe ich das falsch? Kennt ihr denn den Inhalt der Arbeitsverträge? Verwendet der AG Formulararbeitsverträge?

Diese werden vom BR auch genehmigt Nun gibt es viele Kollegen, die nicht bereit sind Überstunden zu leisten! Genehmigt ihr denn die Überstunden bedingungslos? Warum nicht unter der Bedingung der Freiwilligkeit?

Können diese Kollegen "gezwungen" werden ? Na ja, der AG wird sie nicht in Erzwingungshaft stecken ;-)) Wenn jedoch die Arbeitsverträge Mehrarbeit und Überstunden enthalten und der BR den beantragten Überstunden bedingungslos zustimmt, kann das u.U. schon erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Verweigerer nach sich ziehen.

Also, Inhalt der Formulararbeitsverträge kontrollieren, wenn erforderlich und die Zustimmung zukünftig genau überdenken, wenn ihr wirklich die Interessen aller vertreten wollt. https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/F/formulararbeitsvertraege.html

B
BloodyBeginner

02.11.2017 um 10:58 Uhr

Hallo Gerti - genau Interessen ALLER AN. Deswegen genehmigen wir Überstunden nur auf freiwilliger Basis des Mitarbeiters. Wer Überstunden machen will, der darf, wer nicht möchte, muss auch nicht. Und natürlich muss die Mehrarbeit auch vom Vorgesetzten genehmigt sein, einfach so Mehrarbeit machen geht nicht.

C
Challenger

02.11.2017 um 12:14 Uhr

nicoline und BloodyBeginner haben es auf den Punkt gebracht

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