Überstunden
Hallo Kollegen ! In unserer Firma fallen Überstunden an ! Diese werden vom BR auch genehmigt. Nun gibt es viele Kollegen , die nicht bereit sind Überstunden zu leisten, aus den verschiedensten Gründen . Können diese Kollegen "gezwungen " werden ? Ich bin der Meinung , dass hier der einzelne Arbeitsvertrag wirksam wird. Oder sehe ich das falsch ?
Community-Antworten (5)
02.11.2017 um 09:32 Uhr
Und in den meisten Arbeitsverträgen steht die Bereitschaft zur Mehrarbeit drin. Ist das nicht der Fall, dann auch keine Mehrarbeit. Frage mich nur, wie die Interessenvertretung Mehrarbeit zustimmen kann, wenn die Interessen derer, die sie vertreten soll offenbar andere sind.
02.11.2017 um 09:45 Uhr
Hallo Kratzbürste ! Wir vertreten ja die Interessen ALLER AN. Bei den meisten ist die Bereitschaft ja vorhanden... Hier geht es ausschließlich um die Kollegen , die keine Mehrarbeit machen wollen. VG Gerti
02.11.2017 um 10:57 Uhr
Ich bin der Meinung , dass hier der einzelne Arbeitsvertrag wirksam wird. Oder sehe ich das falsch? Kennt ihr denn den Inhalt der Arbeitsverträge? Verwendet der AG Formulararbeitsverträge?
Diese werden vom BR auch genehmigt Nun gibt es viele Kollegen, die nicht bereit sind Überstunden zu leisten! Genehmigt ihr denn die Überstunden bedingungslos? Warum nicht unter der Bedingung der Freiwilligkeit?
Können diese Kollegen "gezwungen" werden ? Na ja, der AG wird sie nicht in Erzwingungshaft stecken ;-)) Wenn jedoch die Arbeitsverträge Mehrarbeit und Überstunden enthalten und der BR den beantragten Überstunden bedingungslos zustimmt, kann das u.U. schon erhebliche arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Verweigerer nach sich ziehen.
Also, Inhalt der Formulararbeitsverträge kontrollieren, wenn erforderlich und die Zustimmung zukünftig genau überdenken, wenn ihr wirklich die Interessen aller vertreten wollt. https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/F/formulararbeitsvertraege.html
02.11.2017 um 10:58 Uhr
Hallo Gerti - genau Interessen ALLER AN. Deswegen genehmigen wir Überstunden nur auf freiwilliger Basis des Mitarbeiters. Wer Überstunden machen will, der darf, wer nicht möchte, muss auch nicht. Und natürlich muss die Mehrarbeit auch vom Vorgesetzten genehmigt sein, einfach so Mehrarbeit machen geht nicht.
02.11.2017 um 12:14 Uhr
nicoline und BloodyBeginner haben es auf den Punkt gebracht
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e
Überstunden mit Zuschlägen bei flexibler Arbeitszeit
ÄlterHallo, wir sind gerade dabei eine Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit zu erarbeiten. Ein großer Streitpunkt zwischen BR und Geschäftsführung sind Überstunden mit Zuschlägen. Die Geschäftsf
Überstunden Schwerbehinderte MA (Teilzeit)
ÄlterHallo Ihr Lieben, Problem: Eine Schwerbehinderte Kollegin, eingestellt in TZ, möchte an manchen Tagen, wenn sie sich danach fühlt Überstunden leisten. Ihre Gruppenleitung erlaubt das aber nich