Befangenheit
Moin moin. In unser BR Gremium haben wir, leider oder zum Glück (der Demokratie zur Liebe:)) auch der Produktionsleiter....Ich weiß, es gibt jetzt von Euch viel Kopfschütteln aber ist nur mal so. Nun, wir bekommen jede Woche Überstundenanträge, welche von unseren BR Kollegen - der Produktionsleiter beantragt sind. Logischerweise hat er immer den Anträgen zugestimmt und meine Frage ist es: besteht nicht ein Befangenheitskonflikt, wenn man selber die Überstunden beantragt und darüber abstimmt? Wenn ja, sollen wir den Kollegen während der Abstimmung ausladen? Ist es rechtens? Gruß, mamoulian.
Community-Antworten (8)
26.10.2017 um 21:04 Uhr
Wo ist das Problem. Einer ist doch nicht die Mehrheit? Wenn die anderen BRs nein sagen, ist nein. Mir gibt es eher zu denken, dass die AN den Leiter wählen.
26.10.2017 um 21:32 Uhr
Ja, "wenn die anderen BRs nein sagen"...aber ist nicht immer der Fall und manchmal ist er d. Zünglein an der Waage. Uns gab es schon damals zu denken, dass die AN den Leiter gewählt haben. Privat mag sein, dass er ok ist, er ist ja ein ehemals Malocher. Nun wie geschrieben, kann man wegen der womögliche Befangenheit ausladen?
26.10.2017 um 22:32 Uhr
Geht es um Mehrarbeit seiner Mitarbeiter? Dann ist er nicht befangen.
27.10.2017 um 08:33 Uhr
Das hat mit Befangenheit nichts zu tun! Das gibt es bei personellen Einzelmaßnahmen. Nicht bei Überstunden. Siehe hier: http://www.gloistein-partner.de/ausschluss-eines-betriebsratsratsmitglieds-von-der-beschlussfassung-bei-personeller-einzelmassnahme-was-gilt-bei-interessenkollisioneigener-betroffenheit
Außerdem schüttel ich nicht den Kopf. Alleine das Wort "Leiter" in der Stellenausschreibung macht keinen Mitarbeiter zum leitenden Angestellten. Hier ist die Definition: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Leitender_Angestellter.html#tocitem1 Das wird kaum ein Produktionsleiter sein.
Ich habe mal einen Betriebsrat kennengelernt da hatten fast alle Mitglieder Prokura. Aber sie waren nicht leitenden Angestellte.
27.10.2017 um 11:11 Uhr
Warum sollte genau ER das Zünglein an der Waage sein?
27.10.2017 um 16:08 Uhr
das Ganze nennt sich Demokratie. Im Bundestag dürfen z.B. auch alle gewählte Lehrer/Beamte mitwählen wenn es um ihre Berufsgruppe geht. Im BetrVG gibt es wenigstens noch so etwas wie persönliche "Befangenheit" aber das sind ganz andere Fälle
27.10.2017 um 17:21 Uhr
Danke für die Antworten. Ich sagte auch nicht, dass der BR Kollege auch leitenden Angestellte ist, er ist "nur" AT aber tut nichts zur Sache. Störend ist oder was uns zur Bedenken gibt, dass wenn man hunderte von Überstunden wöchentlich selber beantragt dann kann man schlecht frei denken bzw. neutral sein. Gerade jetzt werden Stellen abgebaut und auch zwischen den BR Mitgliedern gibt es keine Einigkeit. Die Belegschaft selber ist gespalten zwischen WE Überstunden Malocher, die nur Euronen verdienen wollen und Normalos. Passiert öfter, dass im Falle, dass Überstunden abgelehnt werden, nur die Überstunden Neinsager von der Belegschaft angesprochen werden. Natürlich können wir nix nachweisen wer sich verplappert hat, aber bitter ist es schon. Nur nebenbei gesagt, im Konzern gibt es (nur) für die AT`s eine Incentive / Prämie für die erreichte Ziele und alleine deswegen denke ich, dass für den BR Kollegen speziell einen Gewissenskonflikt entsteht. Schönes WE, mamoulian.
27.10.2017 um 20:29 Uhr
deine Rückmeldung zeigt eher, dass der Kollege da wohl auch seine Berechtigung hat, da es offensichtlich auch Kollegen gibt deren Meinung er vertritt
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