Habe eine Frage zum Thema Befangenheit:

In einem Betrieb ist derzeit eine Vollzeitstelle ausgeschrieben. Mehrere Teilzeitmitarbeiter haben sich beworben, darunter auch zwei des dreiköpfigen Betriebsrates. Die Frage ist nun, ob diese beiden an der Beschlußfassung zur Zustimmung zu der personellen Einzelmaßnahme teilnehmen dürfen oder nicht.

Sind sie durch ihre Bewerbung im rechtlichen Sinne selbst von der Maßnahme betroffen?

Und eine zweite Frage zu der aktuellen Problemstellung - falls es jemand weiß... die meisten der Bewerber (alles TZ-Mitarbeiter) haben vor einiger Zeit dem Arbeitgeber angezeigt, dass sie eine Verlängerung ihrer Arbeitszeit wünschen. Hier kommt ja §9 des Teilzeit und Befristungsgesetzes in Frage. Darf der Arbeitgeber überhaupt nur eine Person für die Vollzeitstelle aussuchen oder muß er nicht vielmehr die Stunden auf die TZ-Mitarbeiter verteilen?

Hoffe, es kann mir jemand helfen.

Viele Grüße,
Haribo