Erstellt am 20.02.2008 um 22:57 Uhr von Der alte Heini
Aus meiner Sicht dürftest an der entsprechenden Sitzung teilnehmen, da Du nicht persönlich betroffen bist.
Es werden ihr Einige auftauchen die anderer Meinung sind und eventuell auch Urteile nennen, die aber, so wie ich es sehe, nicht auf deinem Fall anzuwenden sind.
Erstellt am 21.02.2008 um 08:01 Uhr von Sternburg
Ich sehe es wir Der alte Heini.
Der Fitting in der 22. Auflage spricht in der Rn. 18 zum § 25 BetrVG (Ersatzmitglieder) davon, dass eine zeitweilige Verhinderung dann vorliegt, wenn das BRMitgl. vom Beschluss des BR *unmittelbar* betroffen ist, also wenn über das BRMitglied selbst abgestimmt wird.
Gruß, Sternburg
Erstellt am 21.02.2008 um 08:21 Uhr von andi66
@cuca
Aus Sicht des Gesetzes und als Vater sehe ich es so wie Heini und Sternburg.
Allerdings glaube ich nicht, dass es als BR-Mitglied zu einer objektiven Meinungsbildung kommen kann (wenn deine Tochter z.b. einen Bock nach dem anderen geschossen hat und eine Kündigung berechtigt wäre).
Dies wiederum könnte zu Problemen mit BR und Belegschaft führen (Vorteilsnahme). Ich habe zu meinem Gremium genug Vertrauen, daß ich ihnen eine gerechte Entscheidung zutraue.
Falls deine Tochter sich absolut gar nichts vorzuwerfen hat (Kündigung unberechtigt), würde ich auf jeden Fall an der Sitzung teilnehmen. In diesem Fall hätte ich wohl auch einen ziemlich ''dicken Hals''.
Gruß Andi