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"Volksentscheid" zur Auslegung der BV

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben Auslegungsdifferenzen bei unserer BV flex. AZ (bestehend seit 2016). Nun wurde uns vorgeschlagen, die Mitarbeiter entscheiden zu lassen.

Nicht üblich und sicher so auch nicht vorgesehen.

Wir lehnen dies ab und suchen nach einer gut formulierten Begründung. Kann jemand helfen?

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Community-Antworten (13)

C
Challenger

25.10.2017 um 18:22 Uhr

Kann jemand helfen?

Dazu müßte man erst mal wissen, was in der BV drinsteht.

P
Pjöööng

25.10.2017 um 18:26 Uhr

Ist doch egal was in der BV drin steht.

Ich finde das mal eine originelle Idee und damit hättet Ihr gute Chancen dass Ihr es der Mehrheit der Belegschaft Recht macht. Als Arbeitgeber würde ich aber über solch ein Ansinnen den Kopf schütteln.

Die Mesage an die Belegschaft wäre doch nur peinlich: "Wir waren nicht in der Lage sauber zu formulieren und nun sind wir nicht in der Lage herauszufinden was da gemeint war."

K
krambambuli

25.10.2017 um 18:47 Uhr

"Nicht üblich und sicher so auch nicht vorgesehen.

Wir lehnen dies ab und suchen nach einer gut formulierten Begründung. Kann jemand helfen? "

Das ist doch die gut formulierte Begründung.

Es gibt nur zwei Wege. Entweder mein einigt sich einvernehmlich mit dem AG auf eine neue und unmissverständliche Lösung; oder man strebt ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht an.

W
wieso

25.10.2017 um 18:57 Uhr

@Pjöööng der Arbeitgeber hat den Vorschlag gemacht und der BR will dies ablehnen.

Hintergrund ist, dass der BR die BV durch einen Anwalt prüfen lässt und das passt dem AG nicht. Nun wird versucht, seitens des AG eine unkomplizierte (kostenlose) Lösung zu finden. Also die MA befragen.

P
Pjöööng

25.10.2017 um 18:59 Uhr

Da würde ich dem Arbeitgeber unmissverständlich klar machen dass er mit dem BR verhandelt und nicht mit der Belegschaft!

Wenn der Arbeitgeber bereit ist, sich dem Votum der Belegschaft zu beugen, warum ist er dann nicht bereit, Eurer Auslegung zu folgen?

W
wieso

25.10.2017 um 19:31 Uhr

@Pjöööng das kann ich dir schon sagen. Weil er die MA beeinflussen kann und wird und das traurige dabei ist, dass die sich auch beeinflussen lassen. Das weiss er und darum will er es so.

Wenn wir nun ablehnen, wirft er uns vor, dass uns die Interessen der Belegschaft doch gar nicht interessieren und wir nur unsere eigenen Interessen verfolgen.

Deshalb die Frage nach einer Begründung.

K
kratzbürste

25.10.2017 um 20:58 Uhr

Öffentlichkeitsarbeit starten !!!!!

M
Moreno

26.10.2017 um 11:28 Uhr

Warum keine Umfrage? Wenn der AG meint, dass der BR seine Interessen und nicht die der Belegschaft durchsetzen will dann würde ich dies schon mal nachfragen. Einen Anwalt kann ich dann immer noch hinzuziehen.

R
RoterFaden

26.10.2017 um 12:24 Uhr

Also ich bin mittlerweile auch bei Challenger... man müsste wissen, was hier genau der Knackpunkt ist. Wenn eine rechtliche Frage zu klären ist, würde ich das jedenfalls nicht durch eine Umfrage tun.

Ansonsten ist die Idee nicht schlecht...

F
fantil

26.10.2017 um 15:29 Uhr

wieso, ihr wurdet von der Belegschaft gewählt, ihre interessen zu vertreten. Eine Befragung ist daher unnötig! Solltet ihr die Interessen nicht im Sinne der Belegschaft vertreten, werdet ihr es bei der nächsten Wahl merken. Der AG hat nur mit euch dem BR zu verhandeln. Wenn er sich mit euch nicht einigen kann bleibt ihm nur noch die Einigungstelle oder kostengünstige, die alte BV (da erzwingbar) weiterlaufen zu lassen.

M
Moreno

26.10.2017 um 16:41 Uhr

Fantil Deine Ansicht finde ich echt schlecht! So nach dem Motto wir sind ja gewählt wir machen was wir wollen. Wenn ich eine BV machen will dann kann es nur richtig sein, dass der BR weiß wie die Belegschaft zu dem Thema steht. Das man nicht eine Umfrage macht ob Gesetze eingehalten werden sollen oder nicht, ist logisch.

P
Pjöööng

26.10.2017 um 17:10 Uhr

Zeig mir doch bitte mal jemand den Paragraphen im BetrVG nach dem der Arbeitgeber in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten Umfragen in der Belegschaft starten kann.

Ich würde darin eher eine Behinderung der BR-Arbeit sehen.

M
Moreno

26.10.2017 um 17:54 Uhr

,,Nun wurde uns vorgeschlagen, die Mitarbeiter entscheiden zu lassen" zeig doch mal den § der diesen Vorschlag verbietet :-) wo dieser Vorschlag eine Behinderung der BR Arbeit ist musst Du mal beschreiben. Aber wenn dem BR gesagt wird, he was ihr da machen wollt ist nicht im Sinne der Mitarbeiter, dann würde ich dieses auch überprüfen wollen. Kann ja sein, dass der AG Recht hat. Informationen einholen und dann im Gremium beraten. Die Mitarbeiter entscheiden lassen würde ich allerdings auch nicht.

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