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Auslegung Betriebsvereinbarung

D
Derwisch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine neue BV abgeschlossen, mit der ein Rentner (für den die BV auch gilt) nicht einverstanden ist. Da es zwischen ihm und der GF schon seit Jahren Unstimmigkeiten gibt, hat er geschworen "keinen Fuß mehr ins Unternehmen zu setzen". Jetzt möchte er die neue BV ausgehändigt bekommen. Lt. BetrVG heißt es jedoch, dass die BV an geeigneter Stelle im Unternehmen ausgelegt werden muss (BetrVG §77 4.i). Der BR verweigert ihm die Herausgabe der BV, da die Gefahr besteht, dass der ehemalige MA diese in der Öffentlichkeit publik macht. Sehen wir das als BR richtig, oder hat er wirklich ein Anrecht auf Herausgabe der BV? Danke für Antworten.

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Community-Antworten (12)

P
Pickel

05.03.2015 um 11:01 Uhr

Macht es euch doch nicht komplizierter als es ist.

Ein BRM kann mit der Kopie der BV den Mann gerne irgendwo treffen, er liest die durch, und die BV wandert zurück.

G
gironimo

05.03.2015 um 11:02 Uhr

Wenn er keinen Fuß ins Unternehmen setzt, kann er doch auch nicht die BV lesen, die ausgehängt ist.

Was ist denn so geheim an der Vereinbarung? Da er ja nicht mehr Mitarbeiter ist, würde ich mich da raushalten.

M
Moreno

05.03.2015 um 11:07 Uhr

Na ich finde es nicht für normal das ein BRM durch die Gegend laufen soll und einem Rentner die BV zeigt...vielleicht im Stadtpark mit Sonnenbrille und hochgeschlagenen Kragen ? ;-) Wenn er wissen will was drin steht muss er halt in seine alte Firma gehen ansonsten hat er Pech. Was an so einer BV aber geheim sein soll das wüsste ich auch gern.

D
Dezibel

05.03.2015 um 11:11 Uhr

... und was einen Rentner, der ja nicht mehr im Betrieb ist und der sich weigert, je einen Fuß wieder in die Firma zu setzen eine abgeschlossene BV interessiert, das täte ich auch gerne mal wissen. Wieso gilt die BV für Rentner? Bitte klärt mich auf ...

P
pillepalleTR

05.03.2015 um 11:20 Uhr

Interessanter Betrieb, in dem die Rentner scheinbar wie selbstverständlich ein und ausgehen (können).

Derwisch, wenn ihr generell den gesetzlichen Anforderungen genügt, ist alles gut. Und wenn du dir § 77 abs. 2 S. 3 BetrVG mal genau durchliest, hast du sogar eine schriftliche Begründung dafür, den Rentner mit seinem Anliegen an den Arbeitgeber zu verweisen.

S
Snooker

05.03.2015 um 11:31 Uhr

Wie man sieht, nicht nur Gabi wartet im Park. Und sie ist nicht allein, denn sie hat gironimo,moreno und Dezibel dabei.......träller

@Derwisch Nein, der Rentner hat keine Anrechte die BV ausgehändigt zu bekommen.

Da er ja offensichtlich mit eurem AG nicht so gut kann und den Betrieb nicht betreten will, bleibt es ihm überlassen sich an einem Rechtsanwalt zu wenden, wenn er der Meinung sein sollte das ihm aus Zeiten seiner Beschäftigung in eurem Unternehmen Nachteile entstanden sind und die BV oder einzelne Regelungsbestände die Aussagen. Ansonstensollte sich jeder MA des Betriebes sich da raus halten.

S
Stoni

05.03.2015 um 22:54 Uhr

Vorschlag, schaut doch mal in den Geltungsbereich, fast immer § 1 einer BV.

S
Stoni

05.03.2015 um 23:10 Uhr

Ok, Frage nicht ganz richtig gelesen,tschuldigung.

D
Dezibel

05.03.2015 um 23:21 Uhr

Gibt es noch Antworten auf die Fragen?

N
Nubbel

05.03.2015 um 23:38 Uhr

ja, denn in der frage steht, für den die bv auch gilt.

welches thema hat die bv?

P
Pjöööng

06.03.2015 um 01:23 Uhr

Auch Betriebsräte müssen nicht über jedes Stöckchen springen das ihnen hingehalten wird. Wer in den Betrieb kommt, der kann die BV auch ausgehändigt bekommen. Wer keinen Fuß mehr über die Schwelle setzen will,der soll nicht andere für sich einspannen.

H
Hoppel

06.03.2015 um 07:15 Uhr

@ Derwisch

JEDER AN hat das Recht auf Einsichtnahme in eine BV. KEIN AN hat Anspruch darauf, dass ihm eine BV in Kopie ausgehändigt wird.

Aber warum zieht ihr euch als BR den Schuh überhaupt an? Der ARBEITGEBER ist zuständig dafür, dass das Recht auf Einsichtnahme möglich ist. Und es steht euch doch frei, den Worten des BetrVG vollumfänglich zu folgen ...

§77 Abs.2 BetrVG: (2) ... Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

Was mich aber stutzig macht ...

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