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TVöD in Bezug auf § 14 richtig verstanden?

S
spielemann
Okt 2021 bearbeitet

Hallo, sehen sie die Auslegung des TVöD in Bezug auf § 14 genauso wie wir?

  • Bei einer kommissarisch höherwertigen Tätigkeit bekommt der Angestellte eine Zulage zu dem höheren Entgelt. In den Entgeltgruppen 9-15 die volle Differenz und in den Entgeltgruppen 1-8 4,5% vom Betrag des höheren Entgeltes. Das ist ein Unterschied von ca. 150 € wenn die Ausgangsentgeltgruppe 8a ist und die höherwertige Entgeltgruppe 9c. Haben sie Ideen wie man dies ändern kann? Grüsse Spielemann
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Community-Antworten (8)

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pirat

29.09.2007 um 12:58 Uhr

Ahoi, Spielemann,

keiner wollte deine Frage seit nun mehr 2 Tagen beantworten. Weil heute Samstag ist.

....Haben sie Ideen wie man dies ändern kann....wasändern? Mir erschließt sich der Sinn deiner Frage nicht ganz.

I
Immie

29.09.2007 um 14:50 Uhr

@spielemann

Ausgangsentgeltgruppe 8a ? Entgeltgruppe 9c ? Im TVöD ? Ich glaube deshalb wollte niemand antworten:-(

S
spielemann

29.09.2007 um 15:06 Uhr

spielemann

stimmt ich bin irgendwie falsch hier

I
Immie

29.09.2007 um 15:10 Uhr

Ob du hier falsch bist , kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall hast du den falschen TVöD. In meinem gibt es diese Entgeltgruppen nicht:-(

P
pirat

29.09.2007 um 15:21 Uhr

Ahoi, Spielemann, deine Frage dümpelt hier rum, keiner will sie, und schon passiert was. Cool,oder? Aber daß du interessiert bis, zeigt deine schnelle Antwort; und falsch ist man hier nie! Vielleicht beim Nächten Reloaded Deshalb Mast und Schotbruch!

S
spielemann

29.09.2007 um 16:07 Uhr

Hallo der Waschbär schrieb mir " Ob du recht hast oder nicht, das sagt dir gleich das Licht" Ich Verstehe nicht was er mir damit sagen will ? Er hat auch keine E-Mail hinterlassen und hier im Forum ,ist er wohl heute um diese Uhrzeit nicht zu gegen ? Hat er mich nur Verschaukelt oder war das was Verschachteltes ? Licht ? Lux ? Was meint der Bär bloss damit ?

S
spielemann

01.10.2007 um 09:55 Uhr

Hallo, die EG 8a wie auch die EG 9c gibt es im Überleitungstarifvertrag KAV-K ( Krankenhäuser). Aber egal, die Zulage der kommissarischen Höhergruppierung von EG 8 auf EG 9 ist hier gemeint.

Nicht alles was im Tarif steht, ist auch so gemeint. Wie häufig wird geklagt weil eine Tarifvertragspartei das so sieht und die andere das so. Und wie häufig wird gegen beide Tarifvertragsparteien geklagt weil der Tarif nicht Gesetzeskonform ist. Grüsse Spielemann

K
Kölner

01.10.2007 um 10:19 Uhr

@Spielemann Ich verstehe den Passus in Anlehnung an den § 18 TVöD so, dass die vorübergehende Tätigkeit nach EG 9 aus der EG 8 getätigt wird. Demnach bliebe es bei den 4,5% (nur!) des Tabellenentgeltes. Anders sieht es selbstverständlich ab EG 9 aus. Aber das diskutieren wir ja nicht!

Du kennst die Niederschriftserklärungen zu § 14 Abs. 1 TVöD?

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