Die Betriebsänderung soll zurückgezogen werden oder auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden
Mögliche Alternativen in Bezug auf Vorhaben des Arbeitgebers, den Betrieb stillzulegen oder einzuschränken: Arbeitszeitverringerung mittels eines Beschäftigungsvertrags, Kauf neuer Maschinen, Herstellung eines neuen Produkts, Einführung von Kurzarbeit, mehr Teilzeitarbeiter, teilweise Betriebsstilllegung usw.
Beseht keine Alternative zu einer Betriebsänderung dann sind finanzielle Mittel vom Arbeitgeber bereit zu stellen für die Gründung einer aktiven Qualifizierungs- und Beschäftigungsellschaft oder für die Strukturierung von Kurzarbeitergeld nach § 175 Abs. 3 SGB III
Weitere Möglichkeiten zu den Planungen des Arbeitgebers in Bezug auf Rationalisierungen und anderen organisatorischen Maßnahmen
Keine einseitigen Arbeiten, Gruppenarbeit, weiter Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten, Stressabbau und Vermeidung von Stress, Überforderung am Arbeitsplatz