Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Auswirkungen bei Betriebsübergang
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Grundlage für einen wirksamen Widerspruch
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Gesetzliche Grundlage: § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB (Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber)
Schriftliche Information durch alten oder neuen Inhaber muss nach § 613a Abs. 5 BGB durch einen an den Arbeitnehmer persönlichen Brief, Werkszeitung, Aushang am schwarzen Brett, Rundschreiben, Verteilung eines Informationsblattes (vorher Information mündlich)
Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Information in schriftlicher Form sein
Nach § 613a Abs. 5 BGB zählt die Frist nur, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten vollständig unterrichtet hat, ansonsten ist das Widerspruchsrecht an keine Frist gebunden
Ein Widerspruch ist auch nach dem Übergang möglich, jedoch muss hier auf die Rechtsprechung gewartet werden
Der Arbeitnehmer hat den Widerspruch rechtzeitig, ausführlich zu begründen und zu beweisen
Gegner des Widerspruch ist entweder der alte oder der neue Arbeitgeber
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Rechtliche Folgen
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Das Arbeitsverhältnis bleibt beim alten Arbeitgeber erhalten
Eine Erklärung für die Mitarbeiter ist verpflichtend (Anfechtung nur nach BGB, keine einseitige Rücknahmemöglichkeit)
Eine Rückwirkende Beseitigung des Vollzugs des Betriebsübergangs ist nach den alten gesetzlichen Bestimmungen denkbar, wenn der Arbeitnehmer davon nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Der Arbeitnehmer hat deshalb nicht die Möglichkeit vor dem Übergang Widerspruch einzulegen. Aus diesem Grund hat er nach dem Übergang eine 3-wöchige Frist, Widerspruch einzulegen
Bei neuen gesetzlichen Bestimmungen muss auf die Rechtsprechung gewartet werden
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