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Schwerbehindertenvertretung

Checkliste
Zusätzlicher Urlaub für Schwerbehinderte

AufgabenWas ist zu tun?Erledigt
Geltungsbereich
  • Schwerbehinderte, die einen Behinderungsgrad von mind. 50 haben
  • Auszubildende, Teilzeitkräfte, keine Gleichgestellten nach § 151 SGB IX, Mitarbeiter in Behindertenwerkstätten,
    Arbeitnehmer in Eingliederungsverträgen
  • Spezielle Regelung in Hessen: 3 zusätzliche Urlaubstage für Beamte, mit einem Behinderungsgrad von 25 bis 49
  • Spezielle Regelung im Saarland: 3 zusätzliche Urlaubstage für Kriegs- und Unfallbeschädigte Beschäftigte, mit
    einem Behinderungsrad von 25 bis 50
Entstehung
  • Ein Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht mit der Feststellung der Schwerbehinderten Eigenschaft
  • Wann der Antrag gestellt wurde und wann die Schwerbehinderung eingetreten ist, spielen keine Rolle
Zusatzurlaub
verlangen
  • Der Arbeitgeber muss den zusätzlichen Urlaub nicht anbieten
  • Wenn die Beschäftigten den Zusatzurlaub in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag
    beim Arbeitgeber stellen und die Dauer der In-Anspruch-Nahme nennen; auch nur die Mitteilung dass die
    Schwerbehinderung anerkannt ist reicht nicht aus. Hier muss der Beschäftigte entsprechende Belege/Ausweise vorlegen
  • Dauert die Feststellung über einen längeren Zeitraum, ist der Zusatzurlaub für das aktuelle Jahr anzufordern
  • Ansonsten ist der Zusatzurlaub ungültig und er verfällt nach § 7 BurlG
Dauer
  • Es erfolgte keine Auf- oder Abrundung, sondern eine stundenweise Gewährung
  • Es besteht der Anspruch auf den vollständigen Zusatzurlaub, wenn die Schwerbehinderung im aktuellen Jahr im
    Nachhinein festgestellt wird oder eine entstanden ist
  • Bei einem Arbeitsverhältnis auf Teilzeitbasis gibt es keine entsprechenden Ermäßigungen
  • Nach § 208 SGB IX 5 Arbeitstage bei 5 Arbeitstagen/Woche
  • 6 Arbeitstage bei 6 Arbeitstage/Woche
  • In den § 5 Abs. 1 BurlG genannten Fällen ist ein Teilurlaub möglich
Anspruch löst
sich auf
  • Nach § 199 SGB IX für den Zeitraum der Entziehung des Schwerbehindertenschutzes
  • Wenn sich der Behindertengrad unter 50 reduziert hat
Abgeltung
  • Eine Abgeltung ist nicht möglich, wenn der Beschäftigte zum Zeitpunkt des Ausscheidens arbeitsunfähig wird
    und er vor Beendigung des Übertragungszeitraums nicht mehr arbeiten kann
  • Nach § 7 Abs. 4 BurlG kann der Zusatzurlaub bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden
Anspruch auf
Entgelt
  • Kein gesetzlicher Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld
  • Dies ist jedoch ist mit einer Vereinbarung durch einen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung möglich
  • Anspruch auf Urlaubsentgelt für den Zeitraum des zusätzlichen Urlaubs
  • Die Höhe richtet sich nach § 13 BurlG

Musterbrief

Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Musterbrief

Antragsformulare zur Feststellung der Behinderung

Musterbrief

Anzeige an die Agentur für Arbeit und Verzeichnis der Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung aller Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung der schwerbehinderten Beschäftigten

Checkliste

Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Musterbrief

Unterlassene Umsetzung von vereinbarten BEM-Maßnahmen

Checkliste

Beschäftigung Schwerbehinderter – arbeitsrechtliche Pflicht

Musterbrief

Beschäftigungspflichtquote richtig berechnen

Checkliste

Bildung einer Schwerbehindertenvertretung

Themen und Funktionen
Checklisten, Musterbriefe & Musterbetriebsvereinbarungen