Musterbrief
Unterlassene Umsetzung von vereinbarten BEM-Maßnahmen
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) der […]-[GmbH] [Ort], [Datum]
An die Geschäftsleitung der […]-[GmbH]
Im Hause
Unterlassene Umsetzung von vereinbarten BEM-Maßnahmen
Sehr geehrte[r] [Frau] [Herr] [Dr.] […],
im betrieblichen Eingliederungsmanagement zugunsten [der] [des] schwerbehinderten [gleichgestellt behinderten] [Kollegin] [Kollegen] […] wurde die BEM-Maßnahme
[z.B.: Prüfung einer Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz in der Verwaltung]
vereinbart.
Eine Rücksprache bei [der] [dem] Betroffenen hat ergeben, dass diese Maßnahme bislang weder umgesetzt noch eine alternative Maßnahme durch den Arbeitgeber geprüft oder umgesetzt worden ist.
Nach § 167 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung, bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 178 Abs. 1 SGB IX darüber zu wachen, dass die dem Arbeitgeber nach §§ 164 bis 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden, und kann Maßnahmen, die schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen beantragen.
Ich bitte Sie daher, dem BEM im Fall von [Frau] [Herrn] […] unverzüglich Fortgang zu geben und mir den aktuellen Stand mitzuteilen. Soweit die ursprünglich besprochene Maßnahme nicht oder nicht mehr in Betracht kommt, bitte ich darum, dies gegenüber der betroffenen Person und den zu beteiligenden Stellen zeitnah zu erläutern und unverzüglich eine geeignete Alternativmaßnahme zu prüfen und zu erörtern.
Für Rückfragen in dieser Angelegenheit stehe ich Ihnen gern zur Verfügung [Rufnummer].
Freundliche Grüße
[Ort], [Datum], [Vertrauensperson]
Wichtiger Tipp für die SBV:
Werden im Betrieblichen Eingliederungsmanagement vereinbarte Maßnahmen in der Folge nicht umgesetzt verstößt der Arbeitgeber gegen die von der Rechtsprechung vorausgesetzten sog. Mindestanforderungen an die Durchführung eines ordnungsgemäßen Eingliederungsmanagements. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sollten die Umsetzung von BEM-Maßnahmen wie hier vorgeschlagen ausdrücklich anmahnen.
Im bevorstehenden Kündigungsfall sollte die fehlende Umsetzung vereinbarter BEM-Maßnahmen in Widerspruch des Betriebsrats bzw. in der Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung unbedingt Erwähnung finden.