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Schwerbehindertenvertretung

Checkliste
Öffentliche rechtliche Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter

Checkliste: Öffentlich rechtliche Pflicht zur Beschäftigung
Schwerbehinderter

AufgabenWas ist zu tun?Erledigt
Grundlage
(§ 154 SGB IX)

• Öffentlicher oder privater Arbeitgeber
• Mindestens 20 Arbeitnehmer

Pflichtquote
  • Die Pflichtquote beträgt seit 01.01.2004: 5%
  • Berechnung der Mindestanzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsanzahl:
          o Studienreferendare und Azubis werden
             nicht mitgezählt
          o I.d.R. Abrundung bei Arbeitgebern mit
             durchschnittlich bis zu 59
             Arbeitsplätzen
          o Bei mehr als 0,5 Aufrundung
  • Anrechnung von schwerbehinderten Teilzeitbeschäftigten
          o Mehr als 18 Stunden pro Woche
             arbeiten bzw. weniger wenn Ihre
             Behinderung zu schwerwiegend ist
  • Anrechnung eines schwerbehinderten Arbeitgebers
Ausgleichsabgabe
  • Höhe
  • Privilegierung kleinerer Betriebe, § 160 SGB
        IX
          o Arbeitgeber mit bis zu 39
             Arbeitnehmern: 125 Euro
          o Arbeitgeber mit bis zu 59
             Arbeitnehmern:
          o 220 Euro bei Beschäftigung von
             weniger als einem Schwerbehinderten
          o 125 Euro bei Beschäftigung von
             weniger als zwei Schwerbehinderten
  • bei Betrieben mit mehr als 59 Beschäftigten, § 160 SGB IX
          o 220 Euro, wenn Beschäftigungsquote
             2-3 %
          o 320 Euro, wenn Beschäftigungsquote
             weniger als 2 %
          o 125 Euro, wenn Beschäftigungsquote
             bis zu 3 %
Verzeichnis führen
(§ 163 Abs. 1 SGB IX)
  • Über schwerbehinderte Arbeitnehmer, Gleichgestellte und sonstige anrechnungsfähige Personen
  • Liste immer aktualisieren
  • Auf Verlangen dem Integrationsamt/der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen
  • Angaben auf Formular (sonst Ordnungswidrigkeit)
  • Der Verstoß gegen eine Pflicht führt zu einer Ordnungswidrigkeit
  • Pflicht für alle Arbeitgeber, d.h. unabhängig von Beschäftigtenzahl
Berechnungsangaben
(§ 163 Abs. 2, 3 SGB
IX
  • Einmal jährlich für das vergangeneKalenderjahr bis zum 31.3 (Eine Verlängerung bis zum 30.6 ist möglich)
  • Verwendung des Formulars, da sonst eine Ordnungswidrigkeit entsteht und einer Kopie des Verzeichnisses
  • Weitergabe an den Betriebsrat, SBV, Arbeitsamt
  • Arbeitgeber, die weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, sind nicht verpflichtet, unter Ausnahme von § 163 Abs. 4 SGB IX
  • Nach der Überprüfung gibt es einen Feststellungsbescheid durch das Arbeitsamt (Anzahl der behinderten, gleichgestellten und zu berücksichtigenden Personen)
Weitere Informationen
(§ 163 Abs. 5 SGB IX)
  • Auf Bestehen des Integrations- oder Arbeitsamts
  • Zulässig nur bei konkretem Aufklärungsbedarf
  • Verstoß: Ordnungswidrigkeit
Ernennung der SBV (§ 163 Abs. 8 SGB IX)
  • Sofort nach der Wahl bzw. Information des Arbeitgebers an das Integrations-/Arbeitsamt
  • Es sind keine Fristen einzuhalten
  • Verstoß: Ordnungswidrigkeit

Musterbrief

Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Musterbrief

Antragsformulare zur Feststellung der Behinderung

Musterbrief

Anzeige an die Agentur für Arbeit und Verzeichnis der Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung aller Schwerbehinderten

Musterbrief

Auflistung der schwerbehinderten Beschäftigten

Checkliste

Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Musterbrief

Unterlassene Umsetzung von vereinbarten BEM-Maßnahmen

Checkliste

Beschäftigung Schwerbehinderter – arbeitsrechtliche Pflicht

Musterbrief

Beschäftigungspflichtquote richtig berechnen

Checkliste

Bildung einer Schwerbehindertenvertretung

Themen und Funktionen
Checklisten, Musterbriefe & Musterbetriebsvereinbarungen