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BEM bei Long-Covid-Rückkehrern

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Eine Covid-19-Erkrankung kann längerfristige Folgen und Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Sogar die Erwerbsfähigkeit und die Teilhabe am Erwerbsleben können beeinträchtigt sein.

BEM bei Long-Covid-Rückkehrern

Bei etwa 10 Prozent der Menschen, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, halten die Beschwerden für mehr als vier Wochen an. Sie leiden auch nach überstandener Infektion an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen, dem sogenannten Long-Covid- oder auch Post-Covid-Syndrom. Die Erkrankung kann sowohl bei Menschen auftreten, die schwer erkrankt waren, als auch bei solchen, die einen symptomlosen Verlauf hatten.

Bezug zum Arbeitsplatz

Es geht also bei Long-Covid-Rückkehrern um Erhalt und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit von oft dringend benötigten Arbeits- und Fachkräften.

Dabei kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) helfen. Das BEM ist in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss ihnen der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Zusammen mit dem Beschäftigten und dem Betriebsrat – bei schwerbehinderten Kollegen auch mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Inklusionsamt – soll geklärt werden,

  • wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden,
  • mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und
  • der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Das BEM steht zwar im SGB IX, ist aber bei jedem Beschäftigten – egal ob (schwer-)behindert oder nicht – durchzuführen.

Betroffener darf Person des Vertrauens hinzuziehen

Beschäftigte haben die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen. Das kann auch ein Rechtsanwalt sein.

BEM ist freiwillig

Kein Mitarbeiter muss ein BEM durchführen. Hat sich ein Mitarbeiter zum BEM entschlossen, kann er in jeder Phase des Verfahrens noch zurückrudern und das BEM stoppen. Der Mitarbeiter ist hier Herr des Verfahrens.

BEM und Long-Covid

Gerade für Long-Covid-Patienten ist ein BEM sinnvoll. Dabei sollte auf folgendes geachtet werden:

  • Arbeitgeber sollten die Gesundheit von Long-Covid-Patienten zur Chefsache machen.
  • Es sollte besonders geschulte Ansprechpartner im Betrieb dazu geben.
  • Auch die Führungskräfte sind besonders zu schulen.
  • Es sollte Hilfsangebote geben, wie Entlastungen, flexiblere Arbeitszeiten oder längere Ruhezeiten.
  • Long-Covid sollte in den Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung integriert werden.
  • Die Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen sollte insbesondere auf Long-Covid-Rückkehrer ausgedehnt werden.
  • Überschreiten Menschen mit Post-Covid ihre Belastungsgrenze, können die Beschwerden schwerer als zuvor zurückkehren.
  • Bestimmte Strategien aus der Stressbewältigung können ihnen helfen, mit Belastungen besser umzugehen.
  • Dazu gehört die eigene Einstellung zu Leistung und die Fähigkeit die eigenen Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren. Aber auch Atem-, Konzentrations- und Achtsamkeitsübungen, Meditation, Physiotherapie und Sport können dazu beitragen, die Folgen von Post-Covid zu lindern.
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