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Verstöße bei der Betriebsratswahl

Betriebsratswahl: Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder

BAG Kassel, Az. 1 ABR 14/76, vom 11.10.1976

Leitsatz

1. Geht der Wahlvorstand von einer zu großen Zahl zu wählender Betriebsratsmitglieder aus, so kann die aufgrund dieser Annahme durchgeführte Betriebsratswahl vom Arbeitsgericht nicht dahingehend korrigiert werden, dass die auf den letzten Plätzen noch zum Zuge gekommenen Wahlbewerber gestrichen werden.

2. Das Wahlverfahren beruht vielmehr auf einem wesentlichen Mangel i.S. des § 19 Abs. 1 BetrVG. Die Betriebsratswahl muss im ganzen wiederholt werden.

BR-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums ab 101 Mitarbeitern
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Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren rechtssicher gestalten
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsräte, die mit der Durchführung der Wahl betraut sind, in Betrieben mit über 100 Arbeitnehmern.
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