SGB 8 - § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
(1) Die Leistungsvereinbarung muss die wesentlichen Leistungsmerkmale, insbesondere
- 1.
- Art, Ziel und Qualität des Leistungsangebots,
- 2.
- den in der Einrichtung zu betreuenden Personenkreis,
- 3.
- die erforderliche sächliche und personelle Ausstattung,
- 4.
- die Qualifikation des Personals sowie
- 5.
- die betriebsnotwendigen Anlagen der Einrichtung