SGB 4 - § 79a Finanzierung von Maßnahmen der digitalen Transformation aus Bundesmitteln
Der Bund wird ermächtigt, sich an den Kosten der Sozialversicherungsträger auf Bundesebene für Maßnahmen der digitalen Transformation zu beteiligen.
Der Bund wird ermächtigt, sich an den Kosten der Sozialversicherungsträger auf Bundesebene für Maßnahmen der digitalen Transformation zu beteiligen.