Betriebsvereinbarung zum Thema Selbstlernprogramme

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Gegenstand und Regelungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Verbreitung und Nutzung von Selbstlernprogrammen (Computer Based Training, CBT) bei […] über das firmeneigene Intranet (InfoNet).

Die Einführung dieser Lernmedien erfolgt zunächst für einen Pilotzeitraum von […] Monaten.

Die Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiter von […], die Zugang zum InfoNet haben und für die Nutzung der Lernprogramme registriert sind.

2. Zielsetzung

[…] stellt im InfoNet CBTs zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung, mit deren Hilfe Mitarbeiter Kenntnisse im Bereich EDV, insbesondere über die Bedienung von PCs und die Anwendung der Microsoft-Office-Programme selbständig erwerben und erweitern können.

Lernprogramme zu anderen Themenbereichen können je nach Verfügbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden.

3. Zugang zu den Lernprogrammen

Zuständig für die Zulassung und Verwaltung der Nutzer ist ein Systemadministrator. Diesem steht ein gesondertes Verwaltungsprogramm zur Verfügung. Für die Nutzer ist im InfoNet eine spezielle Zugangsseite zu den Lernprogrammen eingerichtet. Jeder zugelassene Nutzer muss sich hier jeweils mit Nutzer-Identifizierungs-Nr. (Personal-Nr.) und persönlichem Passwort anmelden, um Zugang zu den Lernmedien und seinen persönlichen Verwaltungsdaten zu erhalten. Das Passwort kann jeder Nutzer für sich selbst jederzeit und beliebig oft ändern. Die Einrichtung und Benutzung eines Passwortes ist Pflicht.

4. Organisation des Lernens

Die Lernprogramme können sowohl am Arbeitsplatz über das InfoNet, als auch ganz oder teilweise auf einen lokalen Rechner geladen werden und unabhängig vom Arbeitsplatz genutzt werden. Auch der Zugang zu lokal gespeicherten Lernmedien ist durch Benutzer-ID und Passwort geschützt.

Über die Nutzung der Programme werden an einer zentralen Stelle Daten gespeichert, unabhängig ob die Nutzung über das InfoNet oder an einem lokalen Rechner erfolgt. Im letzteren Fall werden die Daten auf dem lokalen Rechner zwischengespeichert und beim nächsten Anmelden an das Lernsystem im InfoNet automatisch in die zentrale Datenbank geschrieben.

5. Speicherung personenbezogener Daten

5.1 Art und Umfang der Daten

Folgende personenbezogenen Daten werden im System gespeichert:

  • Beginn jedes Zugriffs (Datum und Uhrzeit) auf einzelne Lerninhalte (Kapitel eines Kurses)
  • Die jeweilige Bearbeitungsdauer
  • Bewertungen (erreichte Punktzahl) von Eingangs- und Abschlusstests
  • Abschlusskennzeichnung nach Durcharbeiten einer Lerneinheit
  • Lesezeichen bei Verlassen des Kurses zur Erleichterung des Wiedereinstiegs an gleicher Stelle

5.2 Speicherort

Die Daten werden in einer speziellen Datenbank zentral auf einem Server im Rechenzentrum (des Firmenstammsitzes) gespeichert. Es ist sichergestellt, dass keine unbefugten Personen Zugang zu den Daten erlangen können.

5.3 Nutzung der Daten

Die Daten dürfen ausschließlich zu folgenden Zwecken genutzt werden:

  • Nachweis über erfolgreiche Bearbeitung eines ganzen Kurses (alle Lerneinheiten) bzw. über entsprechende Kenntnisse (durch Tests) zur Erlangung eines Zertifikates
  • Nachweis über Akzeptanz und Nutzung einzelner Kurse (personenunabhängige Statistik)
  • Abrechnung von Kursgebühren (nicht in Pilotphase)

5.4 Zugriffsberechtigungen, Auswertungen

Zugriff auf die Daten aller registrierten Nutzer hat alleine der Systemadministrator. Hierzu ist ein Verwaltungsprogramm erforderlich, das nur auf dem Rechner des Administrators installiert ist.

Jeder Benutzer hat jederzeit über einfache Menüauswahl im InfoNet die Möglichkeit, die über sein persönliches Lernverhalten gespeicherten Daten einzusehen und auszuwerten. Angezeigt werden gesondert für jede Lerneinheit: Anzahl der Aufrufe, Datum und Dauer des letzten Zugriffs, Gesamtbearbeitungsdauer, erreichte Testpunktzahl und Abschlussstatus.

5.5 Weitergabe von Daten

Die Weitergabe von Daten aus dem System an Dritte ist nicht zulässig. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die Gesamtbetriebsvereinbarung EDV.

5.6 Schnittstellen zu anderen Systemen

Schnittstellen zu anderen EDV-Systemen und Datenbanken existieren nicht.

6. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft mit Ende der Pilotphase ([…] Monate) aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf.