Berufliche Weiterbildung

Zwischen der Firma […]

und

dem Betriebsrat der Firma […]

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der Firma, mit Ausnahme der leitenden Angestellten.

§ 2 Grundsätze

(a) Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist nach § 98 BetrVG gegeben.

(b) Alle Arbeitnehmer werden über das Schulungsangebot, z. B. durch Aushang, Intranet oder Rund-E-Mail informiert.

(c) Der Arbeitgeber legt gemeinsam mit dem Betriebsrat halbjährlich den Schulungsbedarf der Teilnehmer fest.

(d) Die Arbeitnehmer werden über die Schulungsbedarfsplanung informiert.

(e) Der Schulungsstand der Arbeitnehmer wird dokumentiert. Für Arbeitnehmer wird außerdem ein Schulungspass eingeführt, in dem die besuchten Schulungsmaßnahmen schriftlich festgehalten sind.

(f) Die Fortbildungszeit ist Arbeitszeit.

§ 3 Teilnehmerkreis

Der Fortbildungsverantwortliche oder der Betriebsrat können Vorschläge zu Schulungsmaßnahmen und Teilnehmern machen. Ein Selbstnennung des Arbeitnehmers ist nur über den Fortbildungsverantwortlichen oder den Betriebsrat möglich. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig.

§ 4 Lohn und Kosten

Fahrtkosten und Unterbringungskosten trägt der Arbeitgeber. Während der Schulungsmaßnahme wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt.

§ 5 Mitarbeitereinsatz

Geschulte Mitarbeiter sollten möglichst entsprechend ihrer erreichten Qualifikation im Betrieb eingesetzt werden.

§ 6 Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten entscheidet die Einigungsstelle nach § 76 BetrVG.

§ 7 Inkrafttreten, Kündigung, Nachwirkung

Die Betriebsvereinbarung tritt am ... in Kraft.

Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Bis eine neue Betriebsvereinbarung geschlossen ist, bleibt alte in Kraft.