Gesprächstermin BEM während der Arbeitsunfähigkeit
Folgende Problematik taucht bei mir auf: ein aus der Lohnfortzahlung gefallener Mitarbeiter wird voraussichtlich Ende November wieder arbeitsfähig. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nun für den 6. November zu einem Gespräch eingeladen, in dem die betriebliche Eingliederungsmaßnahme erörtert werden soll. Für meine Begriffe müsste dieser Termin am ersten Tag nach der Arbeitsunfähigkeit stattfinden, also während der Arbeitszeit.
Der Arbeitnehmer ist zZ wg chronischer Rückenbeschwerden und psychischer Überlastung am Arbeitsplatz krank geschrieben.
Wie schätzen Sie die Lage ein?
Community-Antworten (3)
21.10.2017 um 19:22 Uhr
So ist das nun mal - auch die Eingliederung findet i.d.R. In der AU statt.
Ich frage mich, welche Maßnahmen ihr vorab mit dem Arbeitgeber besprochen habt, daß die Arbeitnehmer nicht mehr so stark psychisch belastet werden.
23.10.2017 um 09:31 Uhr
Innerhalb der AU hat der AG kein Weisungsrecht und der AN darf die Einladung rein rechtlich ablehnen. Ob es sinnvoll für den AN ist muss der AN selber wissen. https://www.tw-law.de/2016/11/03/arbeitsrecht/kein-personalgespraech-waehrend-krankschreibung/
23.10.2017 um 12:53 Uhr
Ist doch eigentlich logisch, dass ein Gespräch zur Eingliederung VORHER stattfinden sollte. Der AN ist aber nicht verpflichtet, am BEM-Gespräch teilzunehmen.
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