Folgende Problematik taucht bei mir auf: ein aus der Lohnfortzahlung gefallener Mitarbeiter wird voraussichtlich Ende November wieder arbeitsfähig. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nun für den 6. November zu einem Gespräch eingeladen, in dem die betriebliche Eingliederungsmaßnahme erörtert werden soll. Für meine Begriffe müsste dieser Termin am ersten Tag nach der Arbeitsunfähigkeit stattfinden, also während der Arbeitszeit.

Der Arbeitnehmer ist zZ wg chronischer Rückenbeschwerden und psychischer Überlastung am Arbeitsplatz krank geschrieben.

Wie schätzen Sie die Lage ein?