Nachtschicht unter der Woche
Moin Kollegen,
wir haben bei uns eine 40 Std Woche in der Regel 7-16 Uhr(Elektrohandwerk). Nun soll einer unserer Kollegen einen Tag Nachtschicht arbeiten, wodurch er dann auf Grund der Ruhezeit nicht auf seine 40Std kommt. Wir haben beim Chef den BGB §615 vorgebracht und gesagt des er die verlorene Zeit zu bezahen hat. Dies hat er abgelehnt. Das Problem dabei ist u.a., dass der MA mehr leistet und dafür dann auch noch bestraft wird. Wie seht Ihr das? Was hat der BR oder der AN für Möglichkeiten?
Gruß
Community-Antworten (1)
20.10.2017 um 09:06 Uhr
Was hat der BR oder der AN für Möglichkeiten? Der BR hat die Möglichkeit dieser Arbeitszeitänderung nicht zuzustimmen.
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