Erstellt am 19.10.2017 um 13:27 Uhr von celestro
wenn ein BRM verhindert ist, WIRD ein Ersatzmitglied zum BRM. Daher ... ja natürlich dürfen Ersatzmitglieder an BR-Sitzungen teilnehmen.
Erstellt am 19.10.2017 um 13:39 Uhr von cklotzsc
Hallo celestro, ist mir schon klar, dass Ersatz automatisch nachrückt wenn ein BRM verhindert ist. Meine Frage geht dahin, ob ein Ersatzmitglied auch so an BR Sitzungen teilnehmen kann, selbst wenn ALLE BRM anwesend sind. Lt. Aussage des derzeitigen BR's bei uns ist das nicht so. Ich habe da jedoch Zweifel
Erstellt am 19.10.2017 um 13:41 Uhr von Mercyful
Hallo zusammen,
unter http://www.fachanwalt-betriebsrat.de/rechtsprechung.htm gibt es einen interessanten Hinweis=>
Zitat:
"Ersatzmitglieder dürfen anwesend sein
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Nicht jeder Verstoß gegen die formellen Anforderungen einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung führt zur Unwirksamkeit eines gefassten Beschlusses, sondern nur schwerwiegende Verstöße. Zwar regelt § 30 Satz 4 BetrVG die Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen, also die Möglichkeit einer unbefangenen Aussprache unter den Betriebsratsmitgliedern. Allerdings können BR-Mitglieder selbst darüber befinden, ob sie durch die Anwesenheit einer nicht teilnahmeberechtigten Person bei der Wahrnehmung ihres Mandats beeinträchtigt werden. Stimmt allerdings ein Mitglied dagegen, müssen Ersatzmitglieder draußen bleiben. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 30. September 2014 – 1 ABR 32/13."
Erstellt am 19.10.2017 um 14:20 Uhr von moreno
Ja aber einen Freistellungsanspruch haben Ersatzmitglieder in dieser Zeit nicht. Wenn jetzt also jemand Urlaub hat und gerne an der Sitzung teilnimmt und kein BRM hat was dagegen okay. Aber nicht zur Sitzung kommen während der Arbeitszeit!