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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Listenwahl

MK
Michael Krause
Apr 2018 bearbeitet

Ist es zulässig, dass auf dem Stimmzettel zu Listenwahl die Anzahl der Listen-Kandidaten erwähnt werden?

Liste A "Motto" Name1 - Funktion Name2 - Funktion und 10 weitere Kandidaten

Liste B "Motto" Name1 - Funktion Name2 - Funktion und 20 weitere Kandidaten

Liste C "Motto" Name1 - Funktion Name2 - Funktion und 100 weitere Kandidaten

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Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

21.02.2018 um 13:45 Uhr

Halte ich für zumindest problematisch da es gegen die WO verstößt.

C
celestro

21.02.2018 um 14:16 Uhr

Die Listen müssen ja bis nach der Wahl aushängen. Wer also nochmal gucken muß, bevor er wählt, soll sich die Listen einfach nochmal anschauen.

N
nicoline

21.02.2018 um 15:51 Uhr

Ist es zulässig es gibt dazu eine klare Aussage in der WO, die Antwort lautet also: NEIN!

MK
Michael Krause

21.02.2018 um 19:55 Uhr

Vielen Dank an alle, welche bislang geantwortet haben. Mit diesen Antworten wurde meine Vermutung eindeutig bestätigt.

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