Verstehe das Tariftreue- und Vergabegesetz nicht so wirklich bezogen auf den § 4 in NRW.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=1&menu=1&bes_id=36064&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=382886

Ist das Gesetz nur um den Mindestlohn zu gewährleisten?

Gibt doch eh einen Mindestlohn der in der gesamten BRD gültig ist oder bezieht es sich auch auf den in den Tarifvertrag stehenden Zulagen?
Für uns ist der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe gültig der ja auch allgemeinverbindlich ist.
Nur wird sich daran in so gut wie keiner mir bekannten Firma gehalten in der einen oder anderen Art.
Da wir zum größten Teil aber auch Aufträge der öffentlichen Hand haben muss unsere GF ja auch eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW) unterschrieben haben wenn sie einen Autrag erhalten haben oder aber auch schon bei der Angebotsabgabe um diesen.
Kontroliert wird die Einhaltung aber auch nicht wirklich.

Mir geht es im Grunde nur darum eine bessere Verhandlungsgrundlage mit unserer GF zu haben um die derzeitig bestehenden Prämien unserer Mitarbeiter besser aushandeln zu können.