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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

B
BauSepp
Jan 2018 bearbeitet

Verstehe das Tariftreue- und Vergabegesetz nicht so wirklich bezogen auf den § 4 in NRW.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=1&menu=1&bes_id=36064&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=382886

Ist das Gesetz nur um den Mindestlohn zu gewährleisten?

Gibt doch eh einen Mindestlohn der in der gesamten BRD gültig ist oder bezieht es sich auch auf den in den Tarifvertrag stehenden Zulagen? Für uns ist der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe gültig der ja auch allgemeinverbindlich ist. Nur wird sich daran in so gut wie keiner mir bekannten Firma gehalten in der einen oder anderen Art. Da wir zum größten Teil aber auch Aufträge der öffentlichen Hand haben muss unsere GF ja auch eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW) unterschrieben haben wenn sie einen Autrag erhalten haben oder aber auch schon bei der Angebotsabgabe um diesen. Kontroliert wird die Einhaltung aber auch nicht wirklich.

Mir geht es im Grunde nur darum eine bessere Verhandlungsgrundlage mit unserer GF zu haben um die derzeitig bestehenden Prämien unserer Mitarbeiter besser aushandeln zu können.

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Community-Antworten (1)

E
Ernsthaft

16.10.2017 um 12:04 Uhr

Das ist leider nur ein Papiertiger, der von der Eu-Rechtsprechung auch schon so einige Klatschen einstecken musste. Greift es doch stark in die Europäische Dienstleistungsfreiheit ein, indem es diese beschränkt und ausländischen Bewerbern u. U. höhere Bedingungen diktiert, als dort ev. üblich sind.

Dazu kommt, dass es nur für den Auftragnehmer aber nicht auch für von diesem beauftragte Subunternehmer gilt.

Da zumindest innerstaatlich sowieso mindestens auf den Mindestlohn abzustellen ist, was in der Regel trotzt Allgemeinverbindlichkeit von greifenden Tarifverträgen der Fall ist, könnte man sich den Rest auch sparen.

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