Hallo zusammen,

wir planen für einen Teilbereich unseres Betriebes eine Art "Abteilungsversammlung" durchzuführen. Hierbei sollen die MA die Möglichkeit haben, offen mit dem BR in die Diskussion über Verbessserungen oder ähnliches zu treten.

Nun ist es aber lt. BetrVG (§43 Abs. 2) leider so, dass zu einer Abteilungsversammlung "Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen."

Und das wollen wir eben als BR nicht, da dann wieder die MA durch die Präsenz des AG eingeschüchtet sein könnten und nicht offen reden.

Welche Möglichkeit haben wir noch eine Art Treffen mit den MA zu organisieren ohne dass der AG daran teilnimmt. Haben wir die Möglichkeit das ganze als "Austauschgespräch" zu bezeichnen? Hierzu finden wir aber leider keinen Hinweis im BetrVG. Wichtig ist uns auch, dass die MA an dieser Veranstaltung teilnehmen können und auch eine rechtliche Absicherung haben (um zu vermeiden, dass man im Nachgang den MA durch das Fernbleiben vom Arbeitsplatz einen "Strick" drehen könnte).

Habt Ihr Tipps für uns?

Für die vielen Hinweise vielen Dank.