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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hat der Betriebsrat das Recht bei einer vom Arbeitgeber einberufenen Abteilungsversammlung dabei zu sein?

R
rehwild
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

folgendes ist meine Frage.

Unser AG muss/will in naher Zukunft die Mitarbeiter darüber informieren, dass ein bestimmter Passus, der früher in allen Verträgen enthalten war, nun ungültig ist. Hier waren mir mit im Boot und haben dafür gekämpft.

Jetzt zu meiner Frage: In so einem Fall, haben wir das Recht bei dieser Verkündung dabei zu sein (und selber ggf. Stellung zu nehmen).

Mir geht es gerade wirklich nur um das Recht eines BR-Mitgliedes bei einer vom Arbeitgeber einberufenen Abteilungsversammlung (aktiv) anwesend zu sein.

Nicht darum, dass wir es ja auch in einer Betriebsversammlung nochmal sagen könnten, etc..

Vielen Dank schonmal! :)

1.59405

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

16.08.2016 um 11:56 Uhr

Nein!

G
gironimo

16.08.2016 um 12:24 Uhr

Wenn es deinen Vertrag auch betrifft. ....

Ansonsten - macht ein Rundschreiben, in dem ihr eure Erfolge verkauft.

T
Tulpe

17.08.2016 um 10:57 Uhr

Du bist Mitarbeiter dieser Firma, klar darfst du daran Teilnehmen. Du bist nicht in Funktion als BR Anwesend. Somit also Passiv ja, Aktive nein.

R
rehwild

17.08.2016 um 12:01 Uhr

Danke für die Antworten!

C
celestro

17.08.2016 um 13:30 Uhr

"Du bist Mitarbeiter dieser Firma, klar darfst du daran Teilnehmen. Du bist nicht in Funktion als BR Anwesend. Somit also Passiv ja, Aktive nein."

Was dann aber nur gilt, wenn er / sie auch wirklich in der Abteilung arbeitet. Ich würde daher die einfache Antwort von Pjöööng bevorzugen.

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