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Abteilungsversammlung - muss der Vorsitzende nicht anwesenden sein?

S
Stolberger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Betriebsversammlung § 42 Wir haben bei uns eine Abteilungsversammlung durchgeführt. Unser BRV hat sich beim stellv. BRV Krankgemeldet Ohne Arbeitsunfähigkeit von Arzt. Und ist nicht erscheinen er ist aber sein normale Arbeitzeit nachgegangen. Ein BR Mitglied soll zwar die Abteilungsversammlung leiten. Aber muss Der Vorsitzende nicht anwesenden sein.

Mfg Stolberger

5.30304

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

01.03.2007 um 07:48 Uhr

@Stolberger, der BRV ist nicht verpflichtet, die Teileversammlung selbst zu leiten. § 42 Rd. 29 BetrVG DKK § 42 Rd. 34 BetrVG Fitting

Der Betriebsrat kann durch Mehrheitsbeschluss entscheiden, wer die Versammlung durchführt.

Und da kommt wieder die alte Frage auf: MUSS ein Betriebsratsmitglied bei einer Betriebs/Teileversammlung anwesend sein...

Das Verhalten des BRV ist ein schlechter Stil.

Das ist ungefähr so, als wenn man zur Party einlädt und der Gastgeber sich verkrümmelt.....

K
Kölner

01.03.2007 um 16:40 Uhr

@Mona-Lisa War das mal eine "alte Frage"?

@Stolberger Vielleicht will der BRV etwas verbergen...

W
w-j-l

01.03.2007 um 17:52 Uhr

"Das ist ungefähr so, als wenn man zur Party einlädt und der Gastgeber sich verkrümmelt....."

Das ist aber nur in diesem Fall von Stollberger richtig, nicht generell (§43 (1) Satz 3)

M
Mona-Lisa

01.03.2007 um 20:54 Uhr

@Kölner, so "alt" ist sie demnach nicht.....

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