Hallo Mitstreiter,

Leider geben Datenschutz und Betriebsverfassungsgesetz keine rechtliche Grundlage her. Zumindest habe ich keine gefunden die dem BR oder WA das Recht über, Informationen der Kosten, zur Softwareeinführung, von Planung bis Abschluss und der benötigten Schulung der Kolleginnen und Kollegen gibt.

Hat jemand eine Idee für mich

Vielen Dank im Voraus