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Informationsrecht zu Kosten bei Einführung von Software

B
Bison59
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

Leider geben Datenschutz und Betriebsverfassungsgesetz keine rechtliche Grundlage her. Zumindest habe ich keine gefunden die dem BR oder WA das Recht über, Informationen der Kosten, zur Softwareeinführung, von Planung bis Abschluss und der benötigten Schulung der Kolleginnen und Kollegen gibt.

Hat jemand eine Idee für mich

Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

10.10.2017 um 12:10 Uhr

Wie kommst Du darauf, dass der WA keinen Anspruch hat diese Kosten zu erfahren?

B
Bison59

10.10.2017 um 12:25 Uhr

Weil ich nichts gefunden haben. Immer nur umfassender. Zum Konzernabschluss, zur Betriebsänderung usw. aber nicht speziell zu einer geplanten Softwareeinführung.

K
kratzbürste

10.10.2017 um 12:51 Uhr

Ich würde mich auch eher um die Mitbestimmung bei der Einführung und der Mitbestimmung bei Schulungen inhaltlich kümmern, als um die Kosten.

M
Moreno

10.10.2017 um 13:17 Uhr

Na hier ging es aber doch um die Kosten und da stellt der WA einfach die Frage wie hoch sind die Kosten der Softwareeinführung sind. Und dies wird er spätesten bevor es zur Einigungsstelle kommt schon herausrücken.

G
gast79

10.10.2017 um 15:07 Uhr

Die Frage ist ja, wie euch die Angaben weiterbringen. Manche der genannten Punkte lassen sich auch unterschiedlich betrachten, je nachdem, ob man eine großes oder kleines Ergebnis wünscht. Wie berechnet man beispielsweise Planungs-Meetings? 0 Euro, da eh da? Stundensatz Lohn? Stundensatz extern?

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