Erstellt am 10.10.2017 um 10:10 Uhr von moreno
Wie kommst Du darauf, dass der WA keinen Anspruch hat diese Kosten zu erfahren?
Erstellt am 10.10.2017 um 10:25 Uhr von Bison59
Weil ich nichts gefunden haben. Immer nur umfassender. Zum Konzernabschluss, zur Betriebsänderung usw. aber nicht speziell zu einer geplanten Softwareeinführung.
Erstellt am 10.10.2017 um 10:51 Uhr von kratzbürste
Ich würde mich auch eher um die Mitbestimmung bei der Einführung und der Mitbestimmung bei Schulungen inhaltlich kümmern, als um die Kosten.
Erstellt am 10.10.2017 um 11:17 Uhr von moreno
Na hier ging es aber doch um die Kosten und da stellt der WA einfach die Frage wie hoch sind die Kosten der Softwareeinführung sind. Und dies wird er spätesten bevor es zur Einigungsstelle kommt schon herausrücken.
Erstellt am 10.10.2017 um 13:07 Uhr von gast79
Die Frage ist ja, wie euch die Angaben weiterbringen.
Manche der genannten Punkte lassen sich auch unterschiedlich betrachten, je nachdem, ob man eine großes oder kleines Ergebnis wünscht. Wie berechnet man beispielsweise Planungs-Meetings? 0 Euro, da eh da? Stundensatz Lohn? Stundensatz extern?