Informationsrecht zu Kosten bei Einführung von Software
Hallo Mitstreiter,
Leider geben Datenschutz und Betriebsverfassungsgesetz keine rechtliche Grundlage her. Zumindest habe ich keine gefunden die dem BR oder WA das Recht über, Informationen der Kosten, zur Softwareeinführung, von Planung bis Abschluss und der benötigten Schulung der Kolleginnen und Kollegen gibt.
Hat jemand eine Idee für mich
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (5)
10.10.2017 um 12:10 Uhr
Wie kommst Du darauf, dass der WA keinen Anspruch hat diese Kosten zu erfahren?
10.10.2017 um 12:25 Uhr
Weil ich nichts gefunden haben. Immer nur umfassender. Zum Konzernabschluss, zur Betriebsänderung usw. aber nicht speziell zu einer geplanten Softwareeinführung.
10.10.2017 um 12:51 Uhr
Ich würde mich auch eher um die Mitbestimmung bei der Einführung und der Mitbestimmung bei Schulungen inhaltlich kümmern, als um die Kosten.
10.10.2017 um 13:17 Uhr
Na hier ging es aber doch um die Kosten und da stellt der WA einfach die Frage wie hoch sind die Kosten der Softwareeinführung sind. Und dies wird er spätesten bevor es zur Einigungsstelle kommt schon herausrücken.
10.10.2017 um 15:07 Uhr
Die Frage ist ja, wie euch die Angaben weiterbringen. Manche der genannten Punkte lassen sich auch unterschiedlich betrachten, je nachdem, ob man eine großes oder kleines Ergebnis wünscht. Wie berechnet man beispielsweise Planungs-Meetings? 0 Euro, da eh da? Stundensatz Lohn? Stundensatz extern?
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