Erstellt am 09.10.2017 um 12:25 Uhr von hansimglueck
Habt ihr denn eine BV zu dem Buchungstool? Ist ja immerhin § 87 Abs 1 Nr. 6 BetrVG.
Und BR - Arbeit besteht nicht nur aus Sitzungen und der BRV ist nicht der "Aufpasser" der BR's
Erstellt am 09.10.2017 um 13:47 Uhr von EDDFBR
Ja, eine BV Dazu existiert. Da steht ja eben drin, dass jeder Mitarbeiter seine Zeiten dort buchen muss.
Ich tendiere dazu, dem AG nicht zu helfen. Er kann natürlich selbst Crosschecks anstellen (BR-Mitglied A hat am soundsovielten BR-Arbeit gebucht, BR-Mitglied B aber nicht ...), nur unterstützen möchte ich ihn dabei eigentlich ungern - eben weil ich negative Folgen für die entsprechenden Kollegen befürchte.
Erstellt am 09.10.2017 um 14:50 Uhr von Matze
Jedes BR-Mitglied entscheidet selbst, wie viel Zeit er/sie für die BR-Tätigkeit aufwendet.
Inhalte gehen den AG nichts an (egal ob Sitzung, Gesetzestexte auswendig lernen oder Recherche etc.). Ob in dem fraglichen Zeitraum berufliche oder BR-Tätigkeit erfolgte, darf der AG sehr wohl wissen. Sollte der AG Zweifel an der Tätigkeit des BR-Mitglieds haben, darf er das Arbeitsgericht bemühen. (siehe u.a. §37 BetrVG und Kommentare)
Erstellt am 09.10.2017 um 20:33 Uhr von basilica
§ 30 BetrVG fordert, den AG im Voraus über BR-Sitzungen zu unterrichten. Gemäß Kommentar von Fitting zu § 37 BetrVG Rn 50 muß sich ein BR-Mitglied vom Arbeitsplatz abmelden, wenn es diesen zwecks Betriebsratsarbeit verläßt. Da kann keinem ein Strick draus gedreht werden.
Erstellt am 10.10.2017 um 16:37 Uhr von Niemand
Ist denn in der BV zu Arbeitszeitkonten eine spätere weitere Prüfung der Arbeitszeiten zulässig? Wenn das nicht in der BV steht darf der Arbeitgeber die gespeicherten persöhnlichen daten nicht mehr nachträglich zu einer solchen Überprüfung heranziehen.
Wenn da in der BV nur eine wöchentliche Genehmigung vorgesehen ist, darf der Arbeitgeber nicht nochmals die genehmigten Stunden überprüfen, wenn diese bereits genehmigt sind.
Ich wüde hier den Arbeitgeber fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage er hier die Daten verarbeiten möchte.