Hallo Kollegen,


unser Arbeitgeber führt ein Zeitbuchungstool, in dem alle Mitarbeiter ihre Arbeitszeit nach Projekten buchen sollen. Auch BR-Arbeit soll hier unter einer entsprechenden Kategorie verbucht werden.

Unser AG vermutet nun (nicht ganz zu Unrecht), dass verschiedene BR-Kollegen dieser Buchungspflicht in der Vergangenheit nicht sorgfältig genug nachgekommen sind (bzw. teilweise gar nicht entsprechend gebucht haben). Er mich (als BRV) um meine Mitwirkung gebeten, um dem nachzugehen. Ich soll ihm nachträglich z.B. eine Liste der Sitzungen mit Teilnehmern zur Verfügung stellen.

Ist er zu dieser Anfrage berechtigt? Der Anspruch auf korrekte Buchung dürfte ja ein individualrechtlicher Anspruch sein. Mir geht es hauptsächlich darum, dass hier nicht BR-Mitgliedern nachträglich ein Strick draus gedreht werden soll.