W.A.F. LogoSeminare

Beeinflussung der Betriebsratswahl

I
ivylein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

weil wir in selber keine Ahnung haben wie viele Mitarbeiter insgesamt bei uns arbeiten (unterschiedliche Filialen, zählen aber als 1 Betrieb), hat die Gewerkschaft unseren Chef angerufen und ihn darauf hingewiesen, dass in seinem Betrieb erstmals ein Betriebsrat gewählt wird und dass er im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht dafür sorgen muss, dass jeder seiner Mitarbeiter von der Wahl zum Wahlvorstand Kenntnis erlangen muss. Termin steht bereits. Der Chef versucht jetzt mit allen Mitteln, herauszubekommen wer dahinter steckt, da ja noch kein Kündigungsschutz vor der Wahl zum Wahlvorstand besteht. Er will eine Liste rumgehen lassen, auf der jeder MA eintragen soll, ob er einen Betriebsrat will oder nicht. Ist das bereits Beeinflussung bzw. Behinderung der Betriebsratswahl? Gewerkschaft ist bereits informiert und wir überlegen das weitere Vorgehen.

LG

ivylein

1.88006

Community-Antworten (6)

R
rolfo

18.05.2011 um 15:03 Uhr

Wenn ihr die Gewerkschaft im Boot habt kannst du dich beruhigt zurücklehnen, die werden schon das richtige daraus machen. Sprecht euch einfach mit denen ab.

R
Rattle

18.05.2011 um 15:56 Uhr

Hallo,

mal ehrlich, seit wann kann man sich auf die gewerkschaft verlassen?

die hätten das schon mit euch abgesprochen was tun ist, wenn es dann so wäre.

MFG

R
rolfo

18.05.2011 um 16:57 Uhr

@ Rattle stimme dir ja zu :-). Aber nicht vorschnell urteilen, könnte ja sein dass dies alles erst heute geschah.

I
ivylein

18.05.2011 um 21:40 Uhr

Hallo,

die GEW hat mir geraten, sobald etwas ausliegt das zu kopieren und denen zukommen zu lassen.

Ausserdem soll ich überlegen ob ich dazu bereit bin zusammen mit der Gewerkschaft zu ihm hin zu gehen und ihm zu sagen wer dahintersteckt und was für Konsequenzen ihm drohen sobald er etwas dagegen unternimmt

LG

ivylein

P
Pilas

19.05.2011 um 00:43 Uhr

Die Gew meint es muß erstmal geklärt werden ob ihr ein Gesamtbetriebsrat wollt oder jede Filialle ihr eigenes BR? Weil sonst die Frage nach der Anzahl der MA einschließlich Leiharbeiter (die >3 Monate beschäftigt) ist erst von belangen wenn der Wahlvorstand steht. Ich denke erst muß klar sein wieviele MA wollen ernsthaft in den BR, dann , bekommt ihr die Stützunterschriften? wenn ja , schnell den Wahlvorstend aufsetzen. Dran denken nach der BR Mandatszeit ist bezüglich unkündbarkeit evtl wie vor der BR-Mandatszeit.

I
ivylein

19.05.2011 um 17:54 Uhr

@Pilas

Die Gew hat gesagt es zählt als ein Betrieb weil die Fillialleitungen keine Kündigungen aussprechen dürfen und die Personalakten auch alle zentral verwaltet werden.

Anfang Juni steht der Termin bei der Gew um den Wahlvorstand zu bestimmen. Aber davon müssen lt. Gew auch alle MA Kenntnis erlangen, daher der Anruf beim Arbeitgeber.

Wir haben insgesamt 5 Leute die in den BR wollen.

LG

ivylein

Ihre Antwort