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Taschenkonntrolle

A
Antrial
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unsere Geschäftsleitung will eine BV über Taschenkonntrollen abschließen. Darauf gab es heftige Diskussionen von einigen BR Mitgliedern die sich einfach weigern und darüber nicht mal nachdenken wollen. Meine Frage, es handelt sich doch um eine Mitwirkungspflicht des BR auch wenn es uns nicht wirklich passt. Wie kann so eine BV aussehen und auf was muß besonderst geachtet werden. Hat jemand eventuell eine Richtlinie?

Danke schon mal Antrial

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Community-Antworten (5)

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Hannelore

15.03.2010 um 21:01 Uhr

Nein, wenn der AG meint er hätte hier das Recht dazu, sollte man ihn doch eine Einigungsstelle einberufen lassen.

Warum willst Du hier einen sehr "neugierigen" AG stützen?? Oder warum willst Du hier mit dazu beitragen, dass ALLE Beschäftigten grundsätzlich unter Diebstahlverdacht gestellt werden????

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pirat

15.03.2010 um 21:06 Uhr

@Antrial, Mitbestimmung begründet sich in § 87 Abs. 1 BetrVG.....

einige Überlegungen dazu, bedenke aber dass dies nur ein Denkanstoss sein soll... Persönlichkeitsrecht ein Stichwort, oder ausreichend dringender, begründeter Tatverdacht? .. Manchmal ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben...was ist denn der Anlass, gehäufte Diebstähle??

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Muster-Betriebsvereinbarung%26%23x3a%3B+Taschen-+und+Torkontrollen&PHPSESSID=bb127fdbe7d5e5b68ff95ae40cf68478

P
Peanuts

15.03.2010 um 22:19 Uhr

"Manchmal ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben..."

In welchem Gesetz würde man denn diese Vorschrift finden?

A
Antrial

15.03.2010 um 22:23 Uhr

@Pirat

Danke für die Info. Das ist eine längere Geschichte. Kann ich sie dir persönlich schreiben?

Antrial

@Hannelore

ich möchte keinen neugierigen Chef unterstützen und keinen Mitarbeiter unter Verdacht stellen. Auch meine Tasche sehe ich als persönlichen Gegenstand an. Ich wollte nur wissen wie wir reagieren müssen da uns die Geschäftsleitung eine solche BV vorlegen will. Wir müssen uns ja zumindestens dazu äußern. Wenn es zu einer Einigungsstelle kommt müssen wir ja auch wissen was wir verhandeln wollen.

P
pirat

16.03.2010 um 00:04 Uhr

@Antrial, hier noch was zu Deinem Thema....

http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/02/23/taschenkontrolle-durch-arbeitgeber-zulassig/

@nuss, zur Erklärung, bei denen der AG behördlichen Anordnungen folgen muss.... Schlüsselwort: Diebstahlprävention (bei z. b.chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Branchen) ..... natürlich nur, wenn dies einzelvertraglich in einem AV festgeschrieben wurde.

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