Erstellt am 08.10.2017 um 22:54 Uhr von AlterMann
Grundsätzlich muss ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit arbeiten. Vorher aufhören, weil man pünktlich Feierabend machen will oder muss, hört sich erstmal nach keiner guten Idee an.
Oder brauchte der Kollege noch Zeit zum Umziehen, für Schriftkram oder anderes?
Erstellt am 09.10.2017 um 07:42 Uhr von Hassan
Hallo und vielen Dank, doch er hat noch weitergearbeitet, er muss den gesammten Betrieb abschließen sowie den Stapler ans Netz anschließen, dieser Kollege hat am diesen Tag auch schon eine Stunde früher angefangen, ich denke diese Abmahnung soll uns machen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Gruß Hassamn
Erstellt am 09.10.2017 um 08:54 Uhr von Pickel
Das Abschließen des Betriebes und das Anschließen des Staplers (das dauert vermutlich nicht 30 Minuten?) hätte er dann verneinen können (sofern nicht betriebliche (arbeitsvertragliche) Regelungen ihm das auferlegen. Dien Anweisung bis Feierabend Arbeit A auszuführen ist das Direktionsrecht des AG. Wenn der AN dann meint, Arbeit B sei sinnvoller und deshalb Arbeit A verweigert ist eine Abmahnung absolut nachvollziehbar.
Erstellt am 09.10.2017 um 10:05 Uhr von AlterMann
Hallo Pickel,
das ist eine Vermutung. Den Stapler anschließen und "den gesamten Betrieb abschließen" könnte sehr wohl eine halbe Stunde dauern.
Und wenn der AN Arbeit A weiter gemacht hätte und dann einen unabgeschlossenen Betrieb verlassen hätte, wäre er jetzt vermutlich entlassen...
Erstellt am 09.10.2017 um 10:06 Uhr von AlterMann
... und auch das ist natürlich eine Vermutung. :D
Erstellt am 09.10.2017 um 17:19 Uhr von ganther
dieser Sachverhalt zeigt mal wieder, dass man bei solchen Sachen kaum etwas anraten kann, wenn der Sachverhalt nicht klar ist. Wir kennen den Betrieb nicht, die genauen Aufgaben des Kollegen, welche Anweisungen gab es bisher, welche Alternativen hatte der Kollege, konnte er weitere Kollegen mit Aufgaben betrauen etc.
Erstellt am 10.10.2017 um 06:21 Uhr von Hassan
Vielen Dank für die rege teilnahme, Vorgesetzte und Vorarbeiter sind eine Stunde vorher nach Hause gegangen, der LKV sollte eigendlich gegen 12 kommen, er stand im Stau.
Die Sekretärin hat den LKW durch gewunken und ihr sagte der Kollege auch das er
es nicht schaffe, die Ladung beträgt 30 Packstücke(ca 23T) in verschiedenen Formaten, normalerweise brauche er min. 45 Minuten. Da die Sekretärin dann auch sofort nach Hause ging, wäre er Alleine gewesen. Der Kollege ist 56 Jahre Alt und 40 Jahre im Unternehmen, er weiss schon ganz gut was schaffbar ist oder nicht. Desweiteren wurden ihm Videoaufnahmen vorgezeigt in dem er den LKW fahrer erklärte das er es nicht schaffe und ihm die Ausfahrpappiere unterschrieb. MFG Hassan
Erstellt am 10.10.2017 um 08:33 Uhr von moreno
Was wäre denn gewesen wenn er den LKW bis zum Feierabend beladen hätte und dafür den Betrieb nicht dicht gemacht hätte? Ist doch ein gutes Thema für ein Monatsgespräch.
Erstellt am 10.10.2017 um 11:19 Uhr von Pjöööng
So wie es hier geschildert wird, war es ja wohl keine Arbeitsverweigerung. Eds war ja wohl niemand mehr da, der diese Tätigkeit noch hätte anordnen können und dem gegenünber der AN die Arbeit hätte verweigern können.
Wenn es hier (und so sieht es aus) an klaren Vorgaben fehlt, wie der AN in solch einer Konfliktsituation vorzugehen hat, wenn kein Vorgesetzter mehr anwesend ist, dann sollte sich der BR darum kümmern dass hier klare Arbeitsanweisungen erstellt werden,. Dabei sollte der BR auch gleich zur Sprache bringen, dass hier in der konkreten Situation auch keine Mehrarbeit hätte angewiesen werden können, da die Zustimmung des BR nicht mehr eingeholt werden konnte.
Der Arbeitgeber hat dann zu entscheiden was ihm wichtig ist.