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Arbeitsverweigerung?

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TimoSv
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ich suche euer rat bei gleich zwei Fragen: Bei uns im nachbarbüro ist einwenig zickenterror. Die chefin weigert sich mit einer kollegin zureden. Und erteilt ihr eine ganz neue aufgabe nur durch den Sprachrohr( mundlich) der neuen Kollegin. Kollegin weigert sich. " ich kann das nicht, ich mach das nicht". Ist das jetzt schon arbeitsverweigerung? Ist arbeitsverweigerung eine ausserordrntliche kundigung oder musste es erst abgemahnt werden? Danke

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Community-Antworten (4)

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Topas

21.01.2014 um 19:55 Uhr

Nubbel, lass den Quatsch.

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TimoSv

21.01.2014 um 21:08 Uhr

Nubbel(?) Wieso, wurde die frage schon so oder ähnlich gestellt?

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tommyh

21.01.2014 um 23:49 Uhr

Hallo Timo Ist das Sprachrohr denn eine Vorgesetzte der Kollegin? Die braucht mit Sicherheit keine Anweisungen von einer ,,normalen'' Kollegin hinnehmen. Ob es eine Arbeitsverweigerung ist kommt auf den Inhalt der Anweisung an. Z.B. Braucht keine Journalistin Toiletten putzen usw. Kündigen kann der Arbeitgeber jederzeit auch ohne Abmahnung nur ob er mit der Kündigung durch kommt ist zweifelhaft.

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TimoSv

22.01.2014 um 00:20 Uhr

Danke, für die hilfreuche antwort.

  • also eine normale kollegin, ja
  • Ohne abmahnung ist in diesen fall schwirig, danke. Kommt wie immer auf den richter (in) an, danke

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