Hallo,
Ich suche euer rat bei gleich zwei Fragen:
Bei uns im nachbarbüro ist einwenig zickenterror.
Die chefin weigert sich mit einer kollegin zureden. Und erteilt ihr eine ganz neue aufgabe nur durch den Sprachrohr( mundlich) der neuen Kollegin.
Kollegin weigert sich. " ich kann das nicht, ich mach das nicht".
Ist das jetzt schon arbeitsverweigerung?
Ist arbeitsverweigerung eine ausserordrntliche kundigung oder musste es erst abgemahnt werden?
Danke