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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsverweigerung - weil Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil I?

L
lanosan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Kollegin und ich fahren am 18.5 zur Schulung Betriebsverfassungsrecht Teil 2.Die Kostenübernahme hat unser Chef abgelehnt. Deswegen haben wir in Kürze einen Termin vor dem Arbeitsgericht. Nun hat er gesagt, dass wir arbeiten kommen müssen. Wenn wir trotzdem zur Schulung fahren, was wir vorhaben, ist das dann Arbeitsverweigerung ??

Danke für die Antworten. Aber es geht nicht um die Kostenübernahme, sondern darum, ob es Arbeitsverweigerung ist, weil wir ja nicht da sind, obwohl wir im Plan stehen !!??

1.806011

Community-Antworten (11)

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BrumbärTosca

15.05.2010 um 20:34 Uhr

Unbedingt das Ergebnis vom Arbeitsgericht abwarten!

D
DerAlteHeini

15.05.2010 um 21:22 Uhr

BrumbärTosca

  • Unbedingt das Ergebnis vom Arbeitsgericht abwarten! -

Frage vom AltenHeini: Warum??

B
BrumbärTosca

15.05.2010 um 21:49 Uhr

Wenn der AG die Kostenübernahme ablehnt und der BR trotzdem fährt und somit die Bezahlung für den Seminaranbieter nicht geklärt ist, kann wenn alles schief läuft der BR zahlen. Deshalb denke ich es ist besser auf das Urteil zu warten um dann auch für zukünftige Streitigkeiten es geregelt zu haben.

Trotz Gesetzesanspruch für das BR2 müssen die Übernahme der Kosten geklärt sein! Irre ich mich dann kläre mich/uns auf :)

I
Immie

15.05.2010 um 22:11 Uhr

@Toska Wenn der Anbieter ohne Kostenübernahmeerklärung schult, hat in letzter Konsequenz nur er ein Problem.

B
BrumbärTosca

15.05.2010 um 22:29 Uhr

richtig, aber ich denke auch an die Übernachtungskosten, falls diese anfallen würden, was ich aber stark vermute!

L
lanosan

15.05.2010 um 22:42 Uhr

Es geht mir nicht um die Kosten !!! Das wird ja das Gericht klären. Wir sollen arbeiten kommen !!! Wenn wir das nicht machen, weil wir ja an der Schulung teilnehmen, ist das dann Arbeitsverweigerung ???

B
BrumbärTosca

15.05.2010 um 22:52 Uhr

Sollte das Arbeitsgericht gegen euch entscheiden würde ich sagen ja!

Ob man das nun Arbeitsverweigerung nennen mag, sei dahin gestellt. Mich würde noch mehr Hintergrund Infos interessieren. Wie groß ist der BR? Wie viele fahren? Was gibt der AG an warum er nicht die Kosten übernehmen will?

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lanosan

15.05.2010 um 23:23 Uhr

Wir zur sind zu dritt. 2 fahren mit. Er will die Kosten nicht übernehmen, weil es ihm zu teuer ist. Wir sollten eins in der Nähe nehmen, ohne Übernachtung. Gibt es aber nicht.

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Lotte

15.05.2010 um 23:24 Uhr

lanosan, was sagt denn Euer Anwalt?

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lanosan

15.05.2010 um 23:53 Uhr

Lotte, wegen der Kostenübernahme sollen wir uns keine Sorgen machen.Es gab wohl noch keinen Fall, wo die Richter dagegen entschieden hätten.( Grundlagenschulung !! Ob wir zur Arbeit gehen müssen konnte ich noch nicht fragen, weil sie erst am Mo 17.5 wie da ist.

L
Lotte

16.05.2010 um 02:14 Uhr

lanosan, wenn Ihr Euch wegen der Kostenübernahme keine Sorgen machen müsst und da die Erforderlichkeit bei BR II auch klar ist, solltet Ihr fahren. Das BetrVG ist ja eindeutig in seiner Aussage was zwischen Arbeit und erforderlicher BR Tätigkeit den Vorrang genießt... ;-)

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