Erstellt am 15.05.2010 um 18:34 Uhr von BrumbärTosca
Unbedingt das Ergebnis vom Arbeitsgericht abwarten!
Erstellt am 15.05.2010 um 19:22 Uhr von DerAlteHeini
BrumbärTosca
- Unbedingt das Ergebnis vom Arbeitsgericht abwarten! -
Frage vom AltenHeini: Warum??
Erstellt am 15.05.2010 um 19:49 Uhr von BrumbärTosca
Wenn der AG die Kostenübernahme ablehnt und der BR trotzdem fährt und somit die Bezahlung für den Seminaranbieter nicht geklärt ist, kann wenn alles schief läuft der BR zahlen.
Deshalb denke ich es ist besser auf das Urteil zu warten um dann auch für zukünftige Streitigkeiten es geregelt zu haben.
Trotz Gesetzesanspruch für das BR2 müssen die Übernahme der Kosten geklärt sein!
Irre ich mich dann kläre mich/uns auf :)
Erstellt am 15.05.2010 um 20:11 Uhr von Immie
@Toska
Wenn der Anbieter ohne Kostenübernahmeerklärung schult, hat in letzter Konsequenz nur er ein Problem.
Erstellt am 15.05.2010 um 20:29 Uhr von BrumbärTosca
richtig, aber ich denke auch an die Übernachtungskosten, falls diese anfallen würden, was ich aber stark vermute!
Erstellt am 15.05.2010 um 20:42 Uhr von lanosan
Es geht mir nicht um die Kosten !!! Das wird ja das Gericht klären. Wir sollen arbeiten kommen !!! Wenn wir das nicht machen, weil wir ja an der Schulung teilnehmen, ist das dann Arbeitsverweigerung ???
Erstellt am 15.05.2010 um 20:52 Uhr von BrumbärTosca
Sollte das Arbeitsgericht gegen euch entscheiden würde ich sagen ja!
Ob man das nun Arbeitsverweigerung nennen mag, sei dahin gestellt.
Mich würde noch mehr Hintergrund Infos interessieren.
Wie groß ist der BR?
Wie viele fahren?
Was gibt der AG an warum er nicht die Kosten übernehmen will?
Erstellt am 15.05.2010 um 21:23 Uhr von lanosan
Wir zur sind zu dritt. 2 fahren mit.
Er will die Kosten nicht übernehmen, weil es ihm zu teuer ist. Wir sollten eins in der Nähe nehmen, ohne Übernachtung. Gibt es aber nicht.
Erstellt am 15.05.2010 um 21:24 Uhr von Lotte
lanosan,
was sagt denn Euer Anwalt?
Erstellt am 15.05.2010 um 21:53 Uhr von lanosan
Lotte,
wegen der Kostenübernahme sollen wir uns keine Sorgen machen.Es gab wohl noch keinen Fall, wo die Richter dagegen entschieden hätten.( Grundlagenschulung !! Ob wir zur Arbeit gehen müssen konnte ich noch nicht fragen, weil sie erst am Mo 17.5 wie da ist.
Erstellt am 16.05.2010 um 00:14 Uhr von Lotte
lanosan,
wenn Ihr Euch wegen der Kostenübernahme keine Sorgen machen müsst und da die Erforderlichkeit bei BR II auch klar ist, solltet Ihr fahren.
Das BetrVG ist ja eindeutig in seiner Aussage was zwischen Arbeit und erforderlicher BR Tätigkeit den Vorrang genießt... ;-)