Arbeitsverweigerung - weil Teilnahme an Betriebsverfassungsrecht Teil I?
Hallo, meine Kollegin und ich fahren am 18.5 zur Schulung Betriebsverfassungsrecht Teil 2.Die Kostenübernahme hat unser Chef abgelehnt. Deswegen haben wir in Kürze einen Termin vor dem Arbeitsgericht. Nun hat er gesagt, dass wir arbeiten kommen müssen. Wenn wir trotzdem zur Schulung fahren, was wir vorhaben, ist das dann Arbeitsverweigerung ??
Danke für die Antworten. Aber es geht nicht um die Kostenübernahme, sondern darum, ob es Arbeitsverweigerung ist, weil wir ja nicht da sind, obwohl wir im Plan stehen !!??
Community-Antworten (11)
15.05.2010 um 20:34 Uhr
Unbedingt das Ergebnis vom Arbeitsgericht abwarten!
15.05.2010 um 21:22 Uhr
BrumbärTosca
- Unbedingt das Ergebnis vom Arbeitsgericht abwarten! -
Frage vom AltenHeini: Warum??
15.05.2010 um 21:49 Uhr
Wenn der AG die Kostenübernahme ablehnt und der BR trotzdem fährt und somit die Bezahlung für den Seminaranbieter nicht geklärt ist, kann wenn alles schief läuft der BR zahlen. Deshalb denke ich es ist besser auf das Urteil zu warten um dann auch für zukünftige Streitigkeiten es geregelt zu haben.
Trotz Gesetzesanspruch für das BR2 müssen die Übernahme der Kosten geklärt sein! Irre ich mich dann kläre mich/uns auf :)
15.05.2010 um 22:11 Uhr
@Toska Wenn der Anbieter ohne Kostenübernahmeerklärung schult, hat in letzter Konsequenz nur er ein Problem.
15.05.2010 um 22:29 Uhr
richtig, aber ich denke auch an die Übernachtungskosten, falls diese anfallen würden, was ich aber stark vermute!
15.05.2010 um 22:42 Uhr
Es geht mir nicht um die Kosten !!! Das wird ja das Gericht klären. Wir sollen arbeiten kommen !!! Wenn wir das nicht machen, weil wir ja an der Schulung teilnehmen, ist das dann Arbeitsverweigerung ???
15.05.2010 um 22:52 Uhr
Sollte das Arbeitsgericht gegen euch entscheiden würde ich sagen ja!
Ob man das nun Arbeitsverweigerung nennen mag, sei dahin gestellt. Mich würde noch mehr Hintergrund Infos interessieren. Wie groß ist der BR? Wie viele fahren? Was gibt der AG an warum er nicht die Kosten übernehmen will?
15.05.2010 um 23:23 Uhr
Wir zur sind zu dritt. 2 fahren mit. Er will die Kosten nicht übernehmen, weil es ihm zu teuer ist. Wir sollten eins in der Nähe nehmen, ohne Übernachtung. Gibt es aber nicht.
15.05.2010 um 23:24 Uhr
lanosan, was sagt denn Euer Anwalt?
15.05.2010 um 23:53 Uhr
Lotte, wegen der Kostenübernahme sollen wir uns keine Sorgen machen.Es gab wohl noch keinen Fall, wo die Richter dagegen entschieden hätten.( Grundlagenschulung !! Ob wir zur Arbeit gehen müssen konnte ich noch nicht fragen, weil sie erst am Mo 17.5 wie da ist.
16.05.2010 um 02:14 Uhr
lanosan, wenn Ihr Euch wegen der Kostenübernahme keine Sorgen machen müsst und da die Erforderlichkeit bei BR II auch klar ist, solltet Ihr fahren. Das BetrVG ist ja eindeutig in seiner Aussage was zwischen Arbeit und erforderlicher BR Tätigkeit den Vorrang genießt... ;-)
Verwandte Themen
Frage zur Teilnahme an Seminaren
ÄlterGuten Morgen Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer von Euch war schon bei dem Seminar (W.A.F.) zum Thema "Betriebsverfassungsrecht Teil I - Einsteigerseminar für alle Betriebsräte". Wie ist Eure Mein
Was ist nun Arbeitsverweigerung und wann ist es so?
ÄlterWas ist nun Arbeitsverweigerung und wann ist es so? hallo immer öfters fällt hier das Wort arbeitsverweigerung, aber viele sagen das "nein" sagen hilft?! Ich Vewrstehe das nicht! Könnte mich mal ein
EBRM - ab wann greift nachträglicher Kündigungsschutz? Teilnahme oder Einladung zur BRS?
ÄlterMeine Kernfrage wurde hier schon ähnlich besprochen aber nicht abschließend geklärt, wie ich finde. Hier das Szenario: Angenommen ein Arbeitnehmer rückt aufgrund des Urlaubes eines regulären BRM "n
Arbeitsverweigerung - wenn nicht von Frühdienst auf Spätdienst gewechselt?
ÄlterMoin, wir haben bei uns den Fall, dass ein AN in der Pflege seinen Dienst von Frühdienst auf Spätdienst ändern sollte. Dies konnte er aus privaten Grund nicht realisieren. Er bekamm darauf hin einen E
Arbeitsverweigerung?
Älterdarf der arbeitgeber einer arbeitnehmerin arbeitsverweigerung vorwerfen,wenn sie als reinigungskraft eingestellt ist laut arbeitsvertrag,sie aber in der küche als spülhile arbeiten soll? die arbeitneh