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Ausschluss von Mitarbeitern BR Wahl

B
breit
Apr 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

kann der Wahlausschuss grunsätzlich entscheiden, wer nicht wählbar ist. Wir reden hier nicht von leitenden Angestellten. Kann er zum bspl. festlegen, dass grunsätzlich Teamleiter nicht wählbar sind obwohl sie keine leitenden Angestellten sind? Leider haben wir in unserem Gremium, aufgrund Interessenkonflikten schlechte Erfahrung gemacht und es wäre sinnvoll, diese Ebene nicht mehr für die Wahl zum BR zuzulassen.

Bitte rechtlich, praxisnahe Antworten. DANKE.

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Community-Antworten (3)

U
UliPK

03.10.2017 um 09:01 Uhr

Nein, kann er nicht. Habt ja schon selber definiert das es keine leitenden Angestellten sind. Die Wahl würde bei Ausschluss dieser Mitarbeiter anfechtbar werden. So fern sie nicht eine der im § 5 Abs. 3 BetrVG beschriebene Funktionen ausüben sind sie wählbar.

K
kratzbürste

03.10.2017 um 10:58 Uhr

Das ist zu tiefst undemokratisch, was ihr da denkt.

U
UliPK

03.10.2017 um 12:02 Uhr

@kratzbürste Dem kann man nur zustimmen.

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