kann der Wahlausschuss grunsätzlich entscheiden, wer nicht wählbar ist. Wir reden hier nicht von leitenden Angestellten. Kann er zum bspl. festlegen, dass grunsätzlich Teamleiter nicht wählbar sind obwohl sie keine leitenden Angestellten sind?
Leider haben wir in unserem Gremium, aufgrund Interessenkonflikten schlechte Erfahrung gemacht und es wäre sinnvoll, diese Ebene nicht mehr für die Wahl zum BR zuzulassen.
Bitte rechtlich, praxisnahe Antworten. DANKE.